Schweinestall in Bayern
© BBV

Zuteilung mehrerer VVVO-Nummern möglich

Erleichterung für Teilnahme von Betrieben an der Initiative Tierwohl

08.10.2020 | Der BBV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es nun auch in Bayern leichter möglich ist, dass Betriebe mehrere VVVO-Nummern zugeteilt bekommen.

Dies wurde in Bayern – anders als in anderen Bundesländern – bislang sehr restriktiv gehandhabt. Von Nutzen kann die Neuerung sein, wenn ein Betrieb beispielsweise mit einem Stall an der Initiative Tierwohl teilnehmen möchte, mit einem anderen Stall aber nicht teilnehmen kann, da es sich zum Beispiel um ein Altgebäude handelt, welches das  Kriterium Tageslicht nicht erfüllt. Die Verpflichtungen nach VVVO und AMG, wie zum Beispiel die Stichtagsmeldung oder die Erfassung des Arzneimitteleinsatzes, müssen für jede VVVO-Nummer erfüllt werden. Die Zuteilung der Nummer erfolgt über das AELF, wobei in einem zweiten Schritt die Veterinärverwaltung mehrere Nummern zu einer epidemiologischen (= seuchenhygienischen) Einheit zusammenfassen kann. Dadurch kann zum Beispiel an der ASP-Status-Untersuchung weiterhin als Gesamtbetrieb teilgenommen werden.

Der BBV konnte hier eine wichtige Erleichterung erzielen, die bisher die bayerischen Betrie-be im Wettbewerb mit anderen Bundesländern benachteiligt hatte.