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Umkategorisierung von BTV zum 01.11.2026

Blauzungenkrankheit: Verbringungsregelungen bleiben weiterhin bestehen

15.10.2026 | Zum 01. November 2026 wird die Blauzungenkrankheit nach EU-Tiergesundheitsrecht zu einer Tierseuche der Kategorie D und E herabgestuft. Was das in der Praxis bedeutet:

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