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Umkategorisierung von BTV zum 01.11.2026
Blauzungenkrankheit: Verbringungsregelungen bleiben weiterhin bestehen
15.10.2026
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Zum 01. November 2026 wird die Blauzungenkrankheit nach EU-Tiergesundheitsrecht zu einer Tierseuche der Kategorie D und E herabgestuft. Was das in der Praxis bedeutet:
Zugangsbeschränkung
Dieser Bereich steht ausschließlich unseren Ehrenamtlichen zur Verfügung.
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Zugang ab: Ehrenamt Ortsebene, Ehrenamt Kreisebene