Tiere und Logos der Bauernverbaende
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Tierschutzgesetz: So nicht!

Unterschriftenaktion für Tierschutz mit Sinn und Verstand

23.05.2024 | Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes wurde kurzfristig am 22. Mai 2024 von der Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts genommen. Am 24. Mai hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun einen überarbeiteten Entwurf präsentiert. Wenn es nach dem Kabinett geht, kommen das Verbot der Anbindehaltung nach 10 Jahren und viele neue Belastungen. Die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland stehen zur Weiterentwicklung der Tierhaltung stehen, doch diese neuen Verbote und Regelungen gefährden die heimische Tierhaltung. Jetzt für ein Tierschutzgesetz mit Perspektiven für die heimischen Tierhalter unterschreiben!

„In diesem Sinne unterstützen wir Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Dem Tierschutz ist mit solchen nationalen Alleingängen nicht gedient. Die weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, wie sie die Bundesregierung jetzt zur Änderung des Tierschutzgesetz vorgesehen hat, lehnen wir ab“, heißt es in dem Aufruf zu einer Unterschriftenaktion, die der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat.

Die Bäuerinnen und Bauern warnen vor einem Strukturwandel mit der Brechstange. Denn in dem geplanten Entwurf zum Tierschutzgesetz mangelt es an praxistauglichen Lösungen, an einem angemessenen zeitlichen Rahmen für eine Umstellung sowie einer Perspektive für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe.

Auch die drohende Wettbewerbsungleichheit in Europa werde nicht berücksichtigt. Die geplanten Änderungen werden nicht zu besserem Tierschutz führen, sondern lediglich dazu, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten und Produkte nach Deutschland importiert werden wie bei der Legenhennenhaltung und den Eiern schon geschehen.

Die Bauernverbände fordern in der Unterschriftenaktion einen gangbaren und nachhaltigen Weg der Entwicklung für die Tierhalter, Trittstufen statt Stolpersteine und Perspektiven statt Verbote! Das bedeutet konkret:

  • Anstelle eines pauschalen Verbots der Anbindehaltung von Milchkühen und Rindern eine dauerhafte Zulassung und Fortführung der bereits eingeführten und etablierten Kombinationshaltung. Gleichzeitig müssen den Betrieben Wege und Perspektiven für Umbau und Weiterentwicklung geschaffen werden.
  • Das Veröden der Hornanlagen von Kälbern nur nach Schmerzminderung und Sedierung zulassen. Alternativ sollte die vollständige lokale Betäubung durch den Tierhalter möglich sein.
  • Überarbeitung der Bestimmungen zur Haltung von Schweinen mit langem Ringelschwanz ohne sinnlose Bürokratie und entsprechend dem bestehenden Aktionsplan der Bundesländer.
  • Da viele Nutztierrassen, die keine Probleme mit Tiergesundheit und Tierwohl haben, darunter fallen, dürfen sich die Regelungen zur Qualzucht nur auf den Heimtierbereich beschränken.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Anpassung der Novelle des Tierschutzgesetzes. Hier können Sie online Ihre Stimme für ein praxisgerechtes Tierschutzgesetz abgeben: www.BayerischerBauernVerband.de/Tierschutzgesetz-so-nicht

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Almauftrieb am Sudelfeld
Beim Almauftrieb am Sudelfeld verdeutlichte Bergbäuerin Maria Jäger im Interview, wie wichtig die Kombihaltung von Rindern ist.

Kombihaltung von Rindern: Fernsehteam beim Almauftrieb dabei

Wie wichtig es ist, die Kombinationshaltung von Rindern dauerhaft zu ermöglichen, hat der Bayerische Bauernverband in einem Medientermin deutlich gemacht. Beim Almauftrieb der Rinder von Familie Jäger am Sudelfeld war ein BR-Fernsehteam dabei.

Bergbäuerin Maria Jäger: „So wie wir die Alm bewirtschaften, das ist ja gerade wichtig für die Kulturlandschaft, dass diese frei und somit erhalten bleibt. Wenn die kleinen Betriebe dort nicht mehr auftreiben, dann ist es vorbei! Dann wächst alles zu."
Die BBV-Kreisbäuerin Katharina Kern erläutert, dass die kleinen Betriebe im Tal schon aus Platzgründen keinen Laufhof für den Winter einrichten können.

Für Landesbäuerin und BBV-Tierhaltungspräsidentin Christine Singer ist es deshalb entscheidend, dass die Politik erkennt, wie wichtig die Kombinationshaltung ist, „und zwar ohne Enddatum, ohne Winterauslauf. Es muss weiterhin möglich sein, dass ein Betrieb den Übergang von der ganzjährigen Anbindehaltung zur Kombinationshaltung machen kann. Dort darf es keine Barriere geben. Wenn wir das schaffen, können wir diese schöne Kulturlandschaft erhalten.“

Almauftrieb und Kombihaltung: Das Video gibt's auch auf dem BBV-Instagram-Kanal zu sehen