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Carl von Butler
© Leonhard Simon/BBV

Tierschutz: Ein lukratives Geschäftsmodell

Ein Kommentar von BBV-Generalsekretär Carl von Butler

13.11.2025 | Tierschutz mit Schattenseiten: Illegale Videos, öffentliche Vorverurteilungen und lukrative Spendenströme. Der Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands Carl von Butler kommentiert ein System, das mehr auf Schlagzeilen als auf echtes Tierwohl setzt.

Spätestens seit den jüngsten Vorfällen rund um BBV-Präsident Felßner ist deutlich geworden, wie kleine, lautstarke Gruppierungen mit rechtswidrigen Methoden massiven Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen – und wie oft Politik und Medien dieses Vorgehen stillschweigend hinnehmen.

Tierschutz ist längst auch ein Geschäftsmodell geworden. Anonyme Akteure fertigen heimlich Bilder oder Videos von Tierhaltungen – meist unter schlechten Lichtverhältnissen, um maximale Dramatik zu erzeugen. Weil die Aufnahmen häufig illegal sind, werden sie anonym an Organisationen weitergeleitet, die sie gezielt für Kampagnen einsetzen.

Zwischen Aufnahme und Anzeige vergehen nicht selten Tage oder Wochen – wertvolle Zeit, in der tatsächlichen Missständen nicht geholfen wird. Für das Spendenmarketing dieser Gruppen ist diese Verzögerung jedoch entscheidend: Erst wenn die Medienberichte laufen, folgen groß angelegte Spendenaufrufe.

Für betroffene Betriebe bedeutet das existenzielle Schäden: Namen und Adressen werden öffentlich gemacht, Kunden springen ab – lange bevor überhaupt geklärt ist, ob ein Tierschutzverstoß vorliegt. Die Unschuldsvermutung gilt offenbar nicht mehr, sobald Kameras laufen.
Erstaunlich ist zudem, dass viele dieser Organisationen als gemeinnützig gelten. Ihre Kampagnen werden also indirekt mit Steuergeld gefördert – über die Absetzbarkeit der Spenden. Der Staat finanziert damit Aktionen, die nicht auf Tierschutz, sondern auf Skandalisierung und Spendenerträge ausgerichtet sind.

Die Politik muss endlich handeln: Die Gemeinnützigkeit solcher Organisationen gehört auf den Prüfstand. Und es braucht klare gesetzliche Grenzen, die verhindern, dass illegal beschafftes Material zum Mittel öffentlicher Vorverurteilung wird.