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QS Soja plus und QM Futtermittelvereinbarung

Neue Anforderungen für QS und QM Futtermittel

27.01.2024 | Nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten im Juni 2023, wird seit dem 1. Januar 2024 im QS-System ausschließlich nachhaltig zertifiziertes Soja in Futtermitteln sog. "QS Soja plus" eingesetzt. Des Weiteren wurde die QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen betreffen ebenfalls den Einsatz von nachhaltig zertifiziertem Soja sowie Verbesserungen des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen.

Im Juni 2023 ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten in Kraft getreten. Diese soll sicherstellen, dass Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk und die entsprechenden Produkte, die in der EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden, nicht länger zur Entwaldung oder Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei, als auch legal sind.

Nach einer Übergangsfrist wird seit dem 1. Januar 2024 im QS-System ausschließlich nachhaltig zertifiziertes Soja in Futtermitteln eingesetzt. Damit wird innerhalb der gesamten QS-Produktionskette für Fleisch und Fleischwaren der Nachweis für den Einsatz von nachhaltig erzeugtem Soja erbracht.

Die neuen Anforderungen des QS-Systems müssen von der Futtermittelwirtschaft umgesetzt werden. Dabei muss die Stufe der Futtermittelherstellung  sicherstellen, dass jegliches Soja, das seit 01.01.2024 in Umlauf gebracht wird, als nachhaltig zertifiziert ist. Mit dem Bezug von QS-Futtermitteln sind für Landwirte die Vorgaben erfüllt.

Werden Sojabohnen als landwirtschaftliches Primärerzeugnis durch QS-Tierhalter bezogen oder selbst angebaut und in der eigenen Fütterung eingesetzt, gelten derzeit keine Anforderungen an die Zertifizierung des nachhaltigen Anbaus: sie können – wie andere Primärerzeugnisse auch – frei bezogen werden. Gleiches gilt auch für das Toasten von Soja. In diesem Fall ist zwar nicht mehr von einem Primärprodukt zu sprechen, aktuell gibt es an diese Verarbeitungsstufe aber noch keine Anforderungen seitens Soja plus.

Lediglich beim Verkauf des eigen angebauten Sojas an einen QS-zertifizierten Futtermittelhersteller müssen die Anforderungen von Soja plus beachtet werden. Diese sind bereits erfüllt, wenn eine Teilnahme des Verkäufers an erkannten Programmen, wie z.B. Donau Soja, besteht.

Des Weiteren wurde die QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet. Dies mit dem Ziel die Sicherheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Kette zu verbessern und zu erhöhen. Die wesentlichen Änderungen betreffen ebenfalls den Einsatz von nachhaltig zertifiziertem Soja sowie die Verbesserungen des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen.

Wichtige Punkte der QM-Futtermittelvereinbarung:

  • Die Futtermittelvereinbarung gilt für zugekauftes Mischfutter
  • Einsatz von nachhaltig zertifiziertem Soja ab dem 01. Januar 2024
  • Ergänzung um einen strikten Wert, der zum Rückruf von Aflatoxin-belastetem Futtermittel verpflichtet
  • Verbesserung des Meldewesens im Ereignisfall
  • Verbesserte Lesbarkeit durch Begriffsbestimmung und Vereinheitlichung von Begriffen

Weitere Informationen und FAQs finden Sie unter: https://www.q-s.de/futter-tiere-fleisch/qs-soja-plus-fuer-tierhalter.html und https://qm-milch.de/qm-futtermittelvereinbarung-ueberarbeitet/.