Kälber in einem Stall
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Kälbertransporte: Keine längere Übergangsfrist

Kein Erfolg bei Abstimmung über Verlängerung der Übergangsfrist im Bundesrat

11.07.2022 | Am 01.01.2022 ist die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist (ab 01.01.2023) sieht sie ein Mindestalter von 28 Tagen für Kälbertransporte vor (bisher: 14 Tage).

Ende Juni wurde im Agrarausschuss des Bundesrates über den niedersächsischen Antrag zur Verlängerung der Übergangsfrist für das höhere Mindesttransportalter von Kälbern abgestimmt. Der Antrag, der das Inkrafttreten des Mindesttransportalters von 28 Tagen von 2023 auf 2025 verschieben würde, wurde im Ausschuss nicht angenommen. Stattdessen fand ein Entschließungsantrag von Berlin, Bremen und Brandenburg eine Mehrheit: Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, für diejenigen Betriebe eine verlängerte Übergangsfrist vorzusehen, die nachweislich bauliche Maßnahmen ergreifen müssen und diese nicht bis zum 31.12.2022 umsetzen können. Sowohl über diesen Entschließungsantrag als auch über den niedersächsischen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre sollte vergangenen Freitag (08.07.2022) im Bundesrats-Plenum abgestimmt werden. Der BBV wendete sich im Vorfeld der Plenumssitzung erneut an die zuständigen bayerischen Ministerien und bat um Unterstützung des Antrages aus Niedersachsen.
Aufgrund von geringen Erfolgschancen hat Niedersachsen jedoch den Antrag kurz vor der Sitzung zurückgezogen, sodass auch nicht über den Entschließungsantrag von Berlin, Bremen und Brandenburg abgestimmt wurde. Somit ist das Mindesttransportalter von 28 Tagen ab dem 01.01.2023 umzusetzen.

17.06.2022 Kälbertransporte: Erneuter Antrag zur Verlängerung der Übergangsfrist

Ab 1. Januar 2023 dürfen Kälber erst mit 28 Tagen transportiert werden. Die einjährige Übergangsfrist für diese Verordnung stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Der BBV hat sich erneut an die zuständigen bayerischen Ministerien gewandt und bittet auch die Tierhalter um Erfahrungsberichte.

Anfang dieses Jahres ist die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten, die nach einer einjährigen Übergangsfrist (ab 01.01.2023) ein Mindestalter von 28 Tagen für Kälbertransporte vorsieht (bisher: 14 Tage). Am 20. Juni 2022 wird im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats über einen Antrag von Niedersachsen zur Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre beraten. Dieser Antrag wurde bereits im Januar gestellt. Die Beratung darüber wurde jedoch durch eine Initiative aus Sachsen vertagt.

In einem gemeinsamen Schreiben mit dem Landesverband bayerischer Rinderzüchter (LBR) und der Arbeitsgemeinschaft der Besamungsstationen in Bayern (ABB) wurden Staatsministerin Michaela Kaniber und Thorsten Staatsminister Glauber gebeten, sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist bis 2025 einzusetzen und den niedersächsischen Antrag zu unterstützen.

Eine Fristverlängerung ist notwendig, da die Anforderungen, die aus dem höheren Mindesttransportalter resultieren, in der Kürze der Zeit für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht umzusetzen sind. Zudem gefährdet die vorschnelle Einführung des Transportalters von 28 Tagen den Tierschutz und führt zu erheblichen Verwerfungen im EU-Binnenmarkt.

Aufruf an die Tierhalter
Um zu belegen, dass die einjährige Übergangsfrist nicht praktikabel ist, benötigt der BBV Rückmeldungen der Tierhalter! Haben Sie bereits Maßnahmen zur Umsetzung des höheren Mindesttransportalters ergriffen und können belegen, dass diese nicht bis 01.01.2023 zu erfüllen sind? Dann melden Sie sich bei uns hier per Mail .