Fleisch
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Herkunftskennzeichnung: Leider nur Stückwerk

Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch schließt Lücken nicht

31.05.2023 | Mehr Transparenz beim Fleischkauf: Herkunftskennzeichnung wird erweitert, aber Lücken bleiben bestehen.

Das Bundeskabinett hat einen Verordnungsentwurf gebilligt, der die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft auf unverpacktes frisches, gekühltes sowie gefrorenes Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege erweitern soll. Für verpacktes Fleisch und für unverpacktes Rindfleisch gilt dies bereits. Die Verordnung soll noch im Sommer verabschiedet werden. 

Angegeben werden sollen das Aufzuchtland und das Schlachtland. Wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Land z.B. Deutschland erfolgt, kann dies durch die Angabe „Ursprung: Deutschland“ erfolgen. 

Das sagt der BBV:
Dieser Schritt zu mehr Transparenz beim Fleischkauf ist grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings bleiben gravierende Lücken in der Herkunftskennzeichnung bestehen, die die Bundesregierung bisher offenbar nicht anpacken will. Insbesondere fehlt eine Herkunftskennzeichnung für das große uns stetig wachsende Segment des Außer-Haus-Verzehrs. Das Gleiche gilt für verarbeitete Produkte.