Evaluation der Tierärztegebührenordnung (GOT)
DBV und BBV: Kritik an Hausbesuchsgebühr; Betonung landwirtschaftlicher Besonderheiten
Das Interview war von der AFC Public Services GmbH im Auftrag des Bundesministeriums organisiert worden.
Dabei wurde deutlich gemacht, dass die Gegebenheiten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung grundlegend von anderen Bereichen abweichen. Tierärztliche Leistungen im Nutztierbereich werden in der Praxis überwiegend über Bestandsbetreuungsverträge abgerechnet und nicht über einzelne Leistungen nach der GOT.
Da der DBV auch Betriebe mit Pensionspferdehaltung vertritt, wurden im Vorfeld die Positionen des Arbeitskreises Pferdewirtschaft einbezogen, um die spezifischen Anliegen dieses Bereichs angemessen einzubringen.
Kritik an Hausbesuchsgebühr
Kritisch sehen BBV und DBV insbesondere die neu eingeführte Hausbesuchsgebühr. Diese führt aus Sicht der Praxis zu schwer nachvollziehbaren Mehrkosten. Während das Wegegeld anteilig berechnet werden kann, gilt dies für die Hausbesuchsgebühr nicht, auch dann nicht, wenn im Rahmen eines Besuchs mehrere Pferde unterschiedlicher Eigentümer versorgt werden. Hier wird seitens DBV und BBV ein klarer Anpassungsbedarf gesehen.
So geht es nun weiter
Der Abschlussbericht zur Evaluation wird für das vierte Quartal 2026 erwartet und soll als Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen der Gebührenordnung dienen. Der Prozess wird durch den Bauernverband weiterhin begleitet.