Mastschweine
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EU-Industrieemissionsrichtlinie – Gefahr für bäuerliche Tierhaltung und mehr Tierwohl!

Entscheidende Beratungen der Europaabgeordneten bis Anfang Juli

17.05.2023 | Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist das Regelwerk für den Emissionsschutz in der EU. In ihr stehen die Genehmigungen der Betriebe, die Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen im Vordergrund. Seit Sommer 2022 liegen EU-Vorschläge zur Fortschreibung dieser genehmigungsrechtlichen Rahmensetzung, die auch ab gewissen Bestandsgrößen landwirtschaftliche Tierhaltungen betrifft.


Was steht auf dem Spiel?
Die Pläne der EU-Kommission sehen eine deutliche Absenkung der Tierbestandsgrenzen vor, ab denen zum Beispiel Abluftfilter bei Stallgebäuden vorgeschrieben würden und zusätzliche Dokumentationsauflagen vorgegeben würden. Die EU-Kommission will hier den Schwellenwert von 600 auf 150 LSU (Livestock Unit = Tiereinheiten) herabsetzen. Zudem soll die Rinderhaltung, die bisher außen vor ist, mit aufgenommen werden. Damit wären Betriebe ab 500 Mastschweinen, 100 Kühen plus Nachzucht sowie 10.000 Geflügelplätzen betroffen.

Forderungen des Bauernverbandes

•    Keine Absenkung der Schwellenwerte
•    Streichung der Aggregationsregel
•    Keine unkalkulierbare, dynamische Nachrüstpflicht
•    Herausnahme von freigelüfteten Ställen
•    Zielkonflikt: Tierwohl muss Vorrang haben
•    Herausnahme der Landwirtschaft aus der Industrieemissionsrichtlinie bzw. zumindest Streichung der Aufnahme von Rindern.

Beratungen in Brüssel gehen nun auf die Zielgerade
Auch wenn die Brüsseler Institutionen bisher aufgrund der deutlichen Kritik der Bauernverbände bei den Grenzen eine deutliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen Kommissionsvorschlag von 150 LSU vorhaben, gilt es, weiterhin stärkere Korrekturen gegenüber den politischen Entscheidern zu fordern.

Das EU-Parlament (EP) soll am 10. Juli im Plenum seine Position zu den Kommissionsvorschlägen festlegen. Ende April hat hier der EP-Agrarausschuss sich quasi den Anliegen des Bauernverbands angeschlossen, die Rinder außen vor zu lassen und an den bisherigen Grenzen festzuhalten. Am 24. Mai berät der EP-Umweltausschuss seine Haltung.

Nach dem Beschluss der Position des EP stehen dann so genannte Trilogverhandlungen an. Zu den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission verhandeln dann je eine Gruppe des EU-Parlaments, des EU-Rats (hier: Umweltministerrat) und der EU-Kommission.