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Bundesrat befürwortet Tierhaltungskennzeichengesetz

BBV enttäuscht von erster Stellungnahme der Länderkammer

07.12.2022 | Der Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung von Bundesminister Özdemir ist sehr lückenhaft. Außerdem fehlt die Einbettung in ein Gesamtkonzept für die Tierhaltung einschließlich Finanzierung. Leider hat der Bundesrat am 25.11.2022 die Chance für ein ablehnendes Votum verpasst hat.

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befürwortet – trotz der Ablehnung durch dessen Agrarausschuss. Damit hat die Länderkammer die Chance vertan, ein deutliches Zeichen gegen den lückenhaften Gesetzentwurf zu setzen sowie das fehlende Gesamtkonzept für die Tierhaltung.

Zur Abstimmung standen auch 69 Änderungsempfehlungen, die der Agrarausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dem Entwurf mitgegeben hatten. Die meisten davon wurden zwar angenommen. Leider ohne Mehrheit blieben u. a. die Forderung nach einer Anpassung der staatlichen Haltungsstufen an die Einteilung und Bezeichnung bestehender privatwirtschaftlicher Systeme (LEH-Haltungsformkennzeichnung) sowie eine Anpassung an die Kriterien der bisherigen Fördergesetzgebung.

Voraussichtlich Mitte Dezember wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzesentwurf befassen. Eine öffentliche Anhörung, an der auch der DBV teilnehmen wird, wird voraussichtlich Mitte Januar 2023 stattfinden. Die finalen Abstimmungen im Bundestag werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden. Der Bundesrat wird von der Bundesregierung als nicht-zustimmungspflichtig angesehen. Einen entsprechenden Prüfauftrag u.a. aus Bayern, ob der Bundesrat doch zustimmungspflichtig ist, hat das Plenum des Bundesrates am 25.11.2022 ebenfalls abgelehnt.

Was die Tierhalter dringend brauchen, ist Planungssicherheit, Orientierung und Perspektive. Der Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Özdemir aber beinhaltet kein Gesamtkonzept für die Nutztierhaltung in Deutschland, wie es die Borchert-Kommission vorgelegt hat. Es fehlt insbesondere eine ausreichende Finanzierung, eine Flankierung durch das Genehmigungsrecht und eine Verknüpfung mit einer Herkunftskennzeichnung. Aber auch die Kennzeichnung ist äußerst bürokratisch und lückenhaft konzipiert. So fehlt eine Kennzeichnung für verarbeitete Ware, für den Außer-Haus-Verzehr und für ausländische Produkte. Alles in allem: Mehr Lücke als Konzept!