Kälbchen
© BBV

Blauzunge: BBV fordert vereinfachte Verbringungsregeln

Präsident wendet sich mit Brief an Politik

14.05.2019 | Nach der Verschärfung der Verbringungsregeln ungeimpfter Tiere aus Restriktionszonen hat sich BBV-Präsident Walter Heidl an Bundesministerin Klöckner, die Länderminister Glauber und Kaniber sowie zahlreiche bayerische Abgeordnete gewandt.

In seinen Briefen machte er auf die starke Betroffenheit der Betriebe aufmerksam. „Hier geht es auch um Tierschutz. Denn was sollen die Betriebe machen, wenn sie ihre Kälber nicht mehr vermarkten können“, heißt es in dem Brief. Heidl bat die Politiker dringend,  die Entscheidung zur Aufkündigung der vereinfachten Verbringungsregeln sofort rückgängig zu machen und die vereinfachte Verbringungsregelung so lange bestehen zu lassen, bis Betriebe, die jetzt Impfstoff bestellen, einen gültigen Impfstatus haben.

Dass die verschärften Verbringungsregeln die Rinderhalter in den betroffenen Regionen im Westen Bayerns vor unlösbare Probleme stellt, wurde Anfang dieser Woche  bei einer kurzfristig vom BBV einberufenen Gesprächsrunde mit Erzeugergemeinschaften, Zuchtverbänden, Tierärzten, dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium überdeutlich. Wegen der ungenügenden Impfabdeckung und der immer noch nicht ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoff ist absehbar, dass sich in den nächsten Monaten mangels regionaler Mastkapazitäten die Kälber im Restriktionsgebiet stauen werden. Dieses Problem können weder die Betriebe noch die Vermarkter aus eigener Kraft lösen. Neben wirtschaftlichen Einbußen drohen ernsthafte Tierschutzprobleme.

Am 6. Mai hatten Bund und Länder mitgeteilt, die Regeln zum Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen zum 18. Mai 2019 zu verschärfen. Extrem kurzfristig wurde so die bisher bis 30. Juni gültige Option des erleichterten Verbringens ungeimpfter Tiere aus den Restriktionsgebieten aufgekündigt. Während bisher ungeimpfte Tiere nach einer Blutuntersuchung sowie Nachweis der Repellentbehandlung in freie Gebiete verbracht werden konnten, wird mit der Verschärfung das Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen ab 18. Mai nur noch mit gültigem Impfstatus möglich sein. Aufgrund der schlechten  Impfstoffverfügbarkeit sind jedoch nur wenige Tiere geimpft bzw. wird es auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein flächendeckender Impfschutz vorliegt. Grundlage für die Entscheidung ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts gewesen. Diese beinhaltet  allerdings  keine Gesamteinschätzung, wie sie aus BBV-Sicht aber nötig ist, um daraus die richtigen Konsequenzen abzuleiten.

Sehr wichtig ist nach wie vor, dass die Landwirte Impfstoff bestellen, damit die Hersteller ihre Produktion ankurbeln und die Impfstoffverfügbarkeit schnellstmöglich verbessert wird. Auch für Betriebe in jetzt noch nicht gesperrten Gebieten ist die Impfung dringend anzuraten, um vermarktungsfähig zu bleiben.

 

Weitere Infos zur Blauzunge

... bekommen Sie in unserem Online-Schwerpunkt "Blauzunge"

... lesen Sie außerdem den Kommentar von Isabella Timm-Guri, Direktorin im BBV-Fachbereich Erzeugung und Vermarktung