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QS Rind: Verpflichtung zum Antibiotika- und Schlachtbefunddatenmonitoring seit 01.01.2023
QS-Rindermastbetriebe: Bis 1. Juli Stammdaten vor der Prüfung vervollständigen!
25.06.2025 | QS-Rindermastbetriebe sollten bis zum 01. Juli 2025 ihre Stammdaten in der QS-Antibiotikadatenbank vervollständigen. Seit dem 01.01.2023 ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring für Betriebe mit Mastrindern und Mastkälbern verpflichtend. Zudem müssen alle rinderhaltenden Betriebe am QS-Schlachtbefunddatenmonitoring teilnehmen.
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