Entwaldungsverordnung: EU-Kommission trägt Kritik Rechnung
BBV-Präsident Felßner fordert, erneuter Verschiebung schnellstens zuzustimmen und endlich inhaltlich nachzubessern
"Damit trägt die EU-Kommission der anhaltenden, massiven Kritik insbesondere seitens der Land- und Forstwirtschaft Rechnung. Die EU- Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag nun schnellstens zustimmen", fordert Günter Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). „Anschließend muss die EU-Kommission umgehend Nachbesserungen auf den Weg bringen. Vor allem braucht es eine vierte Risikogruppe, nämlich eine Null-Risikogruppe. Leider wurde die bereits einmal erfolgte Verschiebung dafür nicht genutzt." Diese Risikokategorie soll Vereinfachungen für Länder ohne Entwaldungsrisiko mit sich bringen – und damit auch die bayerische Land- und Forstwirtschaft, die in den Bereichen Rind, Soja und Holz betroffen wäre.
Hintergrund:
Bereits im vergangenen Jahr wurde der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Grund hierfür waren Unklarheiten in der Verordnung und das noch ausstehende Länder-Benchmarking. Schon damals forderte der Bayerische Bauernverband auch eine inhaltliche Öffnung der EUDR und die Aufnahme einer Null-Risiko-Kategorie. Jedoch: Auch gut ein Jahr später sind die Mängel der Verordnung noch immer nicht behoben.