Erntegutbescheinigung
Jetzt Prozedere mit dem Abnehmer klären!
Obwohl das aus unserer Sicht deutlich über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht, bestehen einzelne Handelspartner auch auf die STV-Erntegut-Bescheinigung. Hintergrund ist der zunehmende Druck, den die STV auf den Landhandel ausübt.
Über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Neuerungen zum Thema Erntegut-Bescheinigung informieren wir fortlaufend auf unserer Website. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bayerischerbauernverband.de/streit-um-erntegut-bescheinigung
Der BBV bewertet insbesondere die mit der STV-Bescheinigung verbundenen Informationspflichten weiterhin sehr kritisch. Landwirtinnen und Landwirten empfehlen wir, vorrangig die vom BBV bereitgestellte einfache Erklärung zu nutzen. Wir raten dazu, sich frühzeitig beim jeweiligen Landhändler zu erkundigen, welche Bescheinigung akzeptiert wird.
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Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung der Erntegut-Bescheinigung benötigen, dann können Sie sich gerne bei uns an der Geschäftsstelle melden.