Wolf
© Margot Noyelle/unsplash

Schnell handeln!! bei Verdacht auf Wolfsriss

Wichtige Hinweise und Kontakte beim Vorliegen eines Verdachtsfalles

29.11.2021 | Nun liegen die Bestätigungen vor, dass es sich bei den aktuellen Verdachtsfällen in Bergen bei Traunstein vom 30. Oktober 2021 und vom 1. November 2021 in Aufham im Landkreis BGL tatsächlich um Wolfsrisse handelt. Förderkulisse (BGL) aktualisiert 3.1.22.

In den konkreten Fällen wurden die Risse zusammen mit einem Riss im Landkreis Rhön-Grabfeld als Wolfsrisse von der LfU Landesanstalt für Umwelt mit Pressemitteilung vom 12.11.2021 bestätigt.

 

Was ist tun, wenn Sie den Verdacht auf einen Wolfsriss auf Ihren Betrieb haben?

Im Schadensfall bei toten und verletzten Nutztieren, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, ist es vor allem wichtig sehr schnell zu handeln und den Riss zu melden, um evtl. einen Wolf als Verursacher noch nachweisen zu können. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache. Decken Sie das Tier ab und halten Sie so andere Tiere vom toten Tier fern. Sollte das Tier noch leben, verständigen Sie umgehend einen Tierarzt.

Eine allgemeine Checkliste des BBV für Vorfälle mit "großen Beutegreifern" erhalten Sie an der Geschäftsstelle.

 

Meldung an die LfU:

Melden Sie einen möglichen Wolfsriss zunächst umgehend telefonisch an die LfU:

Tel.: 09281/1800 4640 (Montag - Freitag von 8:00-17.00 Uhr, Wochenende von 9:00-18:00 Uhr)

Außerhalb der angegebenen Zeiten sollte ein solcher Schaden an die örtliche Polizeidienststelle gemeldet werden.

Wichtige Hinweise und auch das Formblatt zur schriftlichen Meldung  finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz. Laden Sie sich dieses Formblatt herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Bildern oder Videos (sofern vorhanden) sofort nach der telefonischen Meldung an die fachstelle-gb@lfu.bayern.de

Die Untersuchungen der LfU stellen ohne Zweifel ein amtliches Testat dar und sind verbindliche Grundlage für weitere Maßnahmen wie die Ausweisung z.B. einer Förderkulisse Zaun.

 

Meldung an die BBV Geschäftsstelle

Bitte melden Sie den Riss im Verdachtsfall auch bei uns in der

BBV Geschäftsstelle in Traunstein

Binderstr. 8, 83278 Traunstein

Tel. 0861/16625-0, Fax: 0861/16625-25, Mail: traunstein@bayerischerbauernverband.de

(Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr)

Wir nutzen Ihren Hinweis auch dazu, um über die Ortsobleute des Bayerischen Bauernverbandes Nutztierhalter in den umliegenden Gemeinden vor der Gefahr zu warnen. Weiter informieren wir die örtlichen Jagdvorsteher mit der Bitte, dass die Jäger im und in den angrenzenden Jagdrevieren, streunende Hunde oder einen Wolf mit Wildkameras ausfindig zu machen.

Oft werden von Nutztierhaltern die Untersuchungsergebnisse der LfU in Zweifel gestellt. Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken, kann ein zweites Untersuchungsergebnis eingeholt werden.  Wir können Ihnen derzeit Probe-Entnahmesets und die Adressen zu weiteren Laboren vermitteln. Bitte lassen Sie dazu die Probe von einem Tierarzt nehmen.

Förderkulisse Herdenschutz Wolf

Seit spätestens 16.03.2021 sind folgende Gemeinden im Landkreis Traunstein in der Förderkulisse Zaun bzw. in der Förderkulisse Herdenschutzhund: Reit im Winkl, Marquartstein, Staudach-Egerndach, Schleching, Unterwössen, Ruhpolding, Bergen, Grabenstätt, Siegsdorf, Surberg, Traunstein und Vachendorf.

Mit den aktuellen Rissen wurde die Förderkulisse auf die Gemeinden Inzell und Übersee. Ausgeweitet.

Mit Meldung vom 12.11.2021 sind nun auch folgende Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land in der Förderkulisse Zaun bzw. in der Förderkulisse Herdenschutzhund: Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding und Teisendorf.

Zum 03.01.2022 wurde die Förderkulisse in BGL erweitert um die Gemeinden/Gebiete: Berchtesgaden, Bischofswiesen, Eck, Marktschellenberg, Schellenberger Forst und Schneizlreut.

In dieser Meldung finden Sie  bereits die Hinweise zur Förderung der LfU

bzw. vom Bayerischen Staatsministerium

und der

LfL Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern

 

Unterstützen Sie uns bitte weiter in unserem Einsatz für die Weidetierhalter.

© BBV
Untere Litze am Maschendrahtzaun