Stallpflicht in Risikobegebieten
© BBV
Geflügelhaltung im Freien nur noch außerhalb der Risikogebiete erlaubt.

Geflügelpest - Stallpflicht entlang von Gewässern

Neue Regelung in den Landkreisen Traunstein und BGL

15.03.2021 | Die Geflügelpest breitet sich in Bayern immer weiter aus. Deshalb gilt seit letzter Woche die bayernweite Stallpflicht in den Risikogebieten.

Die Risikogebiete des Landkreises Traunstein umfassen 500 Meter breite Uferstreifen an den heimischen Seen und beidseitig der heimischen Fließgewässer  (Chiemsee, Waginger-Tachinger See, Alz, Salzach, Tiroler Ache und an der Traun flussabwärts ab Siegsdorf).

Im Berchtesgadener Land gilt die Abstands-Regelung für folgende Gewässer: Höfener Stausee, Abtsdorfer See, Surspeicher, Ainringer Moos, Höglwörther See, Thumsee, Hintersee, Königsee, Saalach See, Saalach und  Salzach.

Die Stallpflicht gilt ebenso an weiteren Stillgewässern mit über 5 ha und auch in Ortsteilen mit besonders hoher Geflügeldichte.

Die Aufstallung muss in geschlossenen Ställen oder in Volieren erfolgen, die von außen gegen Einträge und Wildvögel gesichert sind.

Bitte beachten Sie auch, dass die Haltung von Geflügel bei Beginn bei der Veterinärbehörde angezeigt werden muss. Dies gilt für die Haltung von Hühnern, Enten, Puten, Gänsen, Tauben, Fasanen, Rebhühnern und Wachteln. Dies gilt auch für Hobbyhalter! 

Wer bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angemeldet hat, muss diesen umgehend schriftlich beim zuständigen Veterinäramt  melden.

Landratsamt Traunstein, Veterinärmat, Papst-Benedikt-XVI.-Platz in Traunstein, E-Mail: veterinaeramt@traunstein.bayern

Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Adresse des Halters, Art und Anzahl des gehaltenen Geflügels, Nutzungsart (Mast, Zucht..) und Standort der Tiere. Das Landratsamt in Traunstein bietet dazu auch ein Formular, das Sie hier finden.

Die Meldung muss auch dann erfolgen, wenn der Bestand bereits bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist! Die Veterinärbehörde fordert auch dazu auf, den Bestand beim Landwirtschaftsamt zu melden.

Nähere Informationen finden Sie hier im Sonderamtsblatt des Landkreises Traunstein und anhängend das Sonderamtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Landes.

 

Amtsblatt Berchtesgadener Land vom 13.3.2021