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Pflanzenschutz
© Evi Radauscher/unsplash

Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Neue Online- und Präsenz-Termine

16.03.2026 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitrum ausläuft und wann Sie eine Fortbildung besuchen müssen.

Jede Person benötigt für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben, die immer innerhalb eines Dreijahreszeitraums erfolgen muss. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.

Wir bieten folgenden Präsenz-Termin für eine Fortbildung an:

Kurs Nummer: 307-72
Datum: 19.11.26
Uhrzeit: 13:00-17:30
Veranstaltungsort: Gaststätte Tierzuchtzentrum, Hoher-Bogen-Straße 10, 92421 Schwandorf

Zusätzlich findet ein Kurs im Online-Format statt:

Kurs Nummer: 307-73
Datum: 09.12.26
Uhrzeit: 18:00-22:00
Veranstaltungsort: Online

Die Anmeldung muss zwingend schriftlich mit anhängendem Formular erfolgen!

Anmeldeformular für Präsenz- und Online-Veranstaltungen