Gewässerrandstreifen
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Gewässerrandstreifen Landkreis Rosenheim

Vorläufige Kulisse

18.01.2023 | Gewässerrandstreifen Landkreis Rosenheim

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Sehr geehrtes Mitglied,

seit der Änderung des Naturschutzgesetzes durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ist es nun notwendig, an natürlichen Gewässern an beiden Ufern mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen einzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Gewässer nicht ganzjährig wasserführend sind, jedoch eine gewässertypische Sohle erkennbar ist. Keine Gewässerrandstreifen müssen hingegen bei künstlichen Gewässern eingehalten werden.

Auf den mindestens fünf Meter breiten Streifen (grafische Darstellung auf Seite 5 im Anhang "Gewässerrandstreifen_Infobroschüre") entlang von Gewässern ist die acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Hierzu zählen auch Dauerkulturen z. B. Hopfen, Wein, Spargel oder Silphie. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat nun im Landkreis (Stadt Rosenheim wurde bereits letztes Jahr kartiert) Kartierungsarbeiten vorgenommen und stellt nun die neue vorläufige Kulisse zur Verfügung.

Die vorläufige Kulisse können Sie auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim einsehen: Gewässerrandstreifen in der Stadt Rosenheim - Internetangebot Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (bayern.de)

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Es gibt nun die Möglichkeit für Sie, ab 16. Januar 2023 eine sechswöchige Frist wahrzunehmen (Ende 26.02.2023), während der Einwände gegenüber der neuen Gewässerrandstreifenkulisse beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erhoben werden können. Sofern Ihnen die Einstufung als natürliches Gewässer falsch erscheint, sollten Sie geeignete Unterlagen (bspw. Unterlagen über die künstliche Anlegung des Gewässers) in Ihren Einwendungen aufführen. Nach Prüfung der Einwände wird die Kulisse endgültig festgesetzt. Einwände sind per E-Mail oder postalisch ans WWA Rosenheim zu senden (poststelle@wwa-ro.bayern.de).

Sollte es bei Ihnen vor Ort ProblemGewässer geben, geben Sie zusätzlich auch uns gerne eine Rückmeldung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans WWA Rosenheim. Für Fragen zur Auswirkung beispielsweise auf das KULAP können Sie sich an das AELF Rosenheim wenden. Für Fragen zu Auswirkungen auf den Vertragsnaturschutz wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim.

Anbei auch die Pressemitteilung des WWA Rosenheim + Infobroschüre.