2020-11-16 Förderung Wald
© BBV Lieb

Bundeswaldprämie

Onlinebeantragung jetzt möglich

19.11.2020 | Beitragsbescheid der SVLFG notwendig

Was ist zu beachten?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Förderrichtlinie –– auf den Weg gebracht, so dass Waldbesitzer aufgrund der Waldschäden und Corona-Auswirkungen eine Nachhaltigkeitsprämie erstmals beantragen können. 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen.

Voraussetzung ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, zu der zum Beispiel die Waldbauernvereinigungen auch Auskunft geben können. Es geht um Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldflächen nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.


Was ist für die Beantragung wichtig?

 

  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite: http://www.bundeswaldpraemie.de/
  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.

Die Waldbesitzer, die diese beantragen wollen, brauchen dafür den Beitragbescheid der SVLFG, den jeder Waldbesitzer auch über folgenden Link: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie  anfordern kann, sofern dieser nicht mehr vorliegt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.