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Schlepper mit Güllefass
© BBV

Dünge-Sperrfrist für Herbstdüngung weiter verschoben

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wurde die Sperrfrist für die Herbstdünung bei nicht nitratgefährdeten Flächen (grüne Gebiete) und nitratgefährdeten Flächen (rote Gebiete) in den Landkreis Altötting und Mühldorf verschoben.

14.10.2025 | Änderungen bei roten und grünen Gebieten

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte) auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024) wurde auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes für den Regierungsbezirk Oberbayern in den Landkreisen Altötting und Mühldorf wie folgt verschoben:

Flächen im grünen Gebiet: 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026

Flächen im roten Gebiet: 29. Oktober 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026

Bitte beachten: Die Sperrfrist-Verschiebung gilt nur für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.

Die übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken oder Bundesländern die Regelungen abweichen können. Setzen Sie sich mit den entsprechenden Ämtern vor Ort in Verbindung, um diesen Sachverhalt frühzeitig zu klären.