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Änderung der Sperrfristen für Gülleausbringung auf Grünland und Feldfutter in Mittelfranken für diesen Herbst und Winter 2025/2026

Urteil zur Düngeverordnung: Rote und gelbe Gebiete sind sofort unwirksam

29.10.2025 | Urteil zur Düngeverordnung: Rote und gelbe Gebiete sind sofort unwirksam

Der BBV beantragte Anfang September bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach eine Verschiebung der Sperrfristen um zwei, bzw. vier Wochen. Es wird dabei nach Regionen und Landkreisen differenziert. Diese Sperrfristverschiebung gilt für Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (inklusive Riesenweizengras und durchwachsene Silphie). Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Düngeverordnung möglich.

Aufgrund des Wegfalls der roten Gebiete werden in Mittelfranken sämtliche Flächen wie grüne Gebiete behandelt. Damit ergeben sich die folgenden Verschiebungen:

 

Sperrfristverschiebungen in Mittelfranken 2025/26:

kreisfreie Stadt/LandkreisVerschiebung um…
 
Stadt Erlangen und Lkrs. Erlangen-Höchstadt, Stadt und Lkrs. Fürth, Stadt Nürnberg,                 Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Lkrs. Roth, Stadt Schwabach, 
Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen
2 Wochen
(15. November 2025 bis Ablauf des 14. Februar 2026)
Stadt und Lkrs. Ansbach, Lkrs. Nürnberger Land4 Wochen
(29. November 2025 bis Ablauf des 28. Februar 2026)

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist. Alle roten und gelben Gebiete in Bayern sind damit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der BBV weist ausdrücklich darauf hin, dass die weiteren Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt bleiben. Die mittelfränkischen Landwirte wirtschaften nachhaltig und umweltbewusst auf fachlich hohem Niveau nach den Grundsätzen einer guten und anerkannten fachlichen Praxis und nach den Vorgaben der Düngeverordnung.