Nachbauerklärung
© STV_Bonn

Nicht vergessen! Nachbauerklärung!

Jährliche Meldung bald wieder fällig

07.06.2022 | Nachbau bis zum 30.06.2020 melden!

Bonn, 07.06.2022 – Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.
 
In Zeiten des Klimawandels und weitestgehend ausgereizter Produktionsmittel, wie Pflanzenschutz und Düngung, ist die Züchtung der zentrale Schlüssel für den Fortschritt im Ackerbau. Die Entwicklung neuer Sorten setzt aber großes züchterisches Können und hohe Investitionen über viele Jahre voraus. Die deutschen Pflanzenzüchter - meist mittelständische Unternehmen - stellen sich dieser Aufgabe. „Nachbaugebühren sind der Lohn der Züchterinnen und Züchter für die von ihnen geleistete Arbeit. Wer sie ihnen vorenthält, schwächt die Pflanzenzüchtung und schadet der eigenen Branche“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten.
 
Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aber bereits 2015 klargestellt, dass ein Landwirt nur dann rechtmäßigen Nachbau betreibt, wenn er bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat (30. Juni) die geschuldeten Nachbaugebühren zahlt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nachbaugebühren ist weder von einer vorherigen Zahlungsaufforderung noch von dem Bestehen oder Nichtbestehen oder gar der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs abhängig. Der Landwirt muss also von sich aus tätig werden, auch ohne entsprechende Aufforderung.
 
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2022 verpasst, kann das für den Landwirt empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Landwirte nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.
 
Mit einer fristgerechten und vollständigen Meldung ist daher Züchtern und Landwirten geholfen.
 
Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.