© Pixabay
Neues Dienstleistungsangebot
Erntegutbescheinigung & Nachbauerklärung
02.07.2025 | Seit dem Erntejahr 2024 fordern viele Landhändler von ihren Lieferanten eine Erklärung darüber, dass das abgelieferte Erntegut im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Auch im Erntejahr 2025 wird diese Erklärung erneut eingefordert.
Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen-erzeuger-vermarktung/pflanze/neues-dienstleistungsangebot
Melden Sie sich bei Interesse gerne bei uns an der Geschäftsstelle!