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Getreidefeld
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Neues Dienstleistungsangebot

Erntegutbescheinigung & Nachbauerklärung

30.06.2025 | Seit dem Erntejahr 2024 fordern viele Landhändler von ihren Lieferanten eine Erklärung darüber, dass das abgelieferte Erntegut im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Auch im Erntejahr 2025 wird diese Erklärung erneut eingefordert.

Obwohl das aus unserer Sicht deutlich über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht, bestehen einzelne Handelspartner auch auf die STV-Erntegut-Bescheinigung. Hintergrund ist der zunehmende Druck, den die STV auf den Landhandel ausübt.

Der BBV bewertet insbesondere die mit der STV-Bescheinigung verbundenen Informationspflichten weiterhin sehr kritisch. Landwirtinnen und Landwirten empfehlen wir, vorrangig die vom BBV bereitgestellte einfache Erklärung zu nutzen. Wir raten dazu, sich frühzeitig beim jeweiligen Landhändler zu erkundigen, welche Bescheinigung akzeptiert wird. 

Sollte es vor Ort und regional Landhändler geben, die explizit nur die Erntegut-Bescheinigung der STV annehmen, können sich Mitglieder, die Hilfe bei der Erstellung dieser Unterlagen brauchen, ab sofort an die Fachberater/innen an unseren Geschäftsstellen wenden. Gegen Kostenerstattung bieten wir die Erstellung von Erntegut-Bescheinigung und/oder Nachbauerklärung im STV-Portal als Dienstleistung an. Vereinbaren Sie bei Bedarf bald möglichst einen Termin an Ihrer Geschäftsstelle. 

© (c) BBV Info Erntegutbescheinigung