Nachbauerklärung
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Nachbauerklärung Herbst 2020/Frühjahr 2021

Rückmeldefrist beachten

09.06.2021 | Am 30.06.2021 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2020 / Frühjahr 2021

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH informiert in ihrer Presseinformation vom 07.06.2021 zur Nachbauerklärung und bittet die Landwirte ihre Nachbauauskunft fristgerecht bis zum 30.06.2021 einzureichen.

Alle weiteren Informationen können Sie der nachfolgend Presseinformation entnehmen oder auf  www.stv-bonn.de nachlesen. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle Dillingen wenden. 

Presseinformation der STV

Nachbau: Rückmeldefrist endet

Bonn, 07.06.2021 – Am 30.06.2021 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2020 / Frühjahr 2021, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.
 
Die Anforderungen an neue Sorten sind hoch: Komplexe Resistenzen, Trockenstresstoleranzen und gute Erträge sind gefordert. Die Entwicklung dieser Hochleistungssorten setzt großes züchterisches Können und Investitionen über viele Jahre voraus. Die deutschen Pflanzenzüchter - meist mittelständische Unternehmen - stellen sich dieser Aufgabe. Sie sind aber auf die Refinanzierung ihres Könnens und ihrer Arbeit angewiesen. „Es ist ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten. „Die Mehrheit der Landwirte unterstützt den Züchtungsfortschritt durch den Kauf von Z-Saatgut bzw. die Bezahlung der Nachbaugebühr. Leider halten sich aber nicht alle an diese Spielregeln. Damit entgehen den Züchtern jährlich Lizenzeinnahmen in beträchtlicher Höhe.“
 
Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Da auch im Nachbausaatgut dieselbe Genetik der Sorte steckt, steht den Sortenschutzinhabern dafür eine Nachbaugebühr zu. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die STV räumt allen Landwirten alternativ die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden; auf Grundlage dieser Angaben wird die geschuldete Nachbaugebühr dann durch die STV errechnet und die Landwirte erhalten eine Rechnung mit einem späteren Zahlungstermin. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2021 verpasst, kann das für den Landwirt empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Mit einer fristgerechten und vollständigen Meldung ist daher Züchtern und Landwirten geholfen.
 
Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.

Kontakt: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH, Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel. 02 28-9 85 81-70, Fax 02 28-9 85 81-99, www.stv-bonn.destv@stv-bonn.de