Odeln - Gülle
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Die Bodennahe Gülleausbringung stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Auch die Größe der Technik spielt eine wesentliche Rolle.

Bodennahe Gülleausbringung stellt Betriebe vor Probleme

BBV macht sich für weitere Ausnahmeregelungen stark

10.08.2022 | Einer der Dauerbrenner im landwirtschaftlichen Themenbereich ist die Vorschrift der „bodennahen Gülleausbringung“ auf Grünland ab 2025. Viele Betriebe stehen hierdurch vor großen Herausforderungen in den Bereichen Landtechnik, Betriebsführung und Organisation.

Der Bayerische Bauernverband bemüht sich seit längerem, der Politik die Problematik aus Sicht der Landwirte zu erläutern und so die Einführung weiterer Ausnahmeregelungen zu verhandeln. Um die Aspekte anhand von Beispielen verdeutlichen zu können, wurden vom BBV Oberbayern - stellvertretend für die betroffenen Gebiete auch in den anderen Bezirksverbänden - über die Kreisgeschäftsstellen in Oberbayern exemplarisch Betriebe gesucht, die ihre Betroffenheiten darlegen. Insgesamt haben sich 93 Betriebe zurückgemeldet. Die aufgeführten Gründe waren vielfältig und umfangreich. Sie reichen von Hangneigung über mögliche Schäden bei der Ausbringung mit großen Fässern bis hin zu fehlender Infrastruktur.

  • Mit 50 Nennungen lag die Hangneigung an erster Stelle. Viele Flächen weisen zwar in Teilbereichen erhebliche Hangneigungen auf, kommen jedoch nicht in den Bereich von 30Prozent des jeweiligen Schlages, so dass die Befreiung greifen würde.
  • Über ein Drittel der Betriebe gab mit 33 Nennungen an, dass ihre Flächen vielfach nass sind und dadurch zum einen die Befahrung mit schweren Fässern nicht möglich ist, und zum anderen auch der optimale Zeitpunkt für die Ausbringung genutzt werden muss, um keine Schäden an der Bodenstruktur zu verursachen.
  • 25 Betriebe können keine große überbetriebliche Technik nutzen, da Hofstelle und Wirtschaftswege hierfür nicht ausgelegt sind.
  • In 19 Fällen ist die Größe der Schläge für die ausladenden Gestänge nicht ausreichend.
  • 13 Betriebe bewirtschaften Flächen in Wasserschutzgebieten oder haben AUM-Maßnahmen abgeschlossen. Diese Flächen werden nicht organisch gedüngt, werden jedoch bei der Ausbringfläche des Betriebes mitgezählt, da eine Nutzung stattfindet. Hierdurch überschreiten die Betriebe die 15 ha grenze, obwohl die Gülleausbringung nur auf einer wesentlich kleineren Fläche stattfindet.
  • Des Weiteren wurde der Sicherheitsaspekt vorgebracht. Das Befahren vieler Flächen mit größeren Fahrzeugen erscheint für 12 Betriebe wesentlich riskanter, als die Ausbringung mit der vorhandenen Technik.
  • Zudem gaben 7 Betriebe an, dass sie zwar mehr als 15 ha Grünland bewirtschaften, jedoch nur sehr geringe Mengen an Wirtschaftsdünger haben, die sie ausbringen.
  • 4 Betriebe sehen Probleme beim Eingrasen, da die regelmäßige Mahd der Grünlandflächen auch eine regelmäßige aber vom Flächenumfang her geringe Güllegabe erfordert. Dies ist überbetrieblich nicht zu bewerkstelligen.

Die eingegangenen Meldungen sollen nun gemeinsam mit den Geschäftsstellen und dem jeweiligen Kreisehrenamt noch einmal gesichtet werden. So sollen besonders geeignete Betriebe als praktische Beispiele für die Argumentation gegenüber den politischen Verantwortlichen ermittelt werden. Mit diesen werden dann gemeinsam weitere Schritte angegangen.