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Arzneimittel Informationen für Tierhalter

Neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht

22.03.2023 | Aktuelle Informationen zum Arzneimittelrecht für Tierhalter

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Aktuelle Informationen zum Arzneimittelrecht für Tierhalter

 Am 01. Januar hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten neue gesetzlichen Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Auf folgenden Internetseiten finden Sie stets aktuell eingestellte Informationen und Merkblätter und eine Tierhalterhotlein für weitere Fragen. 

 

Internetseite der Regierung von Schwaben: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html

                

Projekt-Homepage LGL:

www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de

Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter für jede Tierart.

         

Tierhalterhotline:

09131 6808 7777