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Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Bayern

BTV-8: Nun ganz Bayern betroffen

24.06.2026 | Nachdem erneut in Hessen – im Landkreis Fulda – ein Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyp 8 bestätigt wurde, gilt nun ganz Bayern als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

In Hessen wurde ein Fall der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) festgestellt. Der Betrieb befindet sich im Landkreis Fulda. Die 150 km Zone dieses Falles und die Zonen weiterer grenznaher Fälle zu Bayern erfassen auch die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz, sodass nun ganz Bayern als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8 gilt. 

Kurz gefasst - Was nun für die Verbringung gilt:

  • Innerhalb der betroffenen Zonen, d. h. innerhalb Bayerns können empfängliche Tiere ohne weitere Maßnahmen verbracht werden. 
  • Die Verbringungsregelungen aus betroffenen Gebieten heraus finden Sie untenstehend sowie auf der Website des LGL unter „Blauzungenkrankheit“.

Bayern und die anderen Bundesländer stehen fortlaufend in engem Austausch und stimmen jedes weitere Vorgehen zusammen ab.

Weitere Infos finden Sie auf unserer