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Kitzretter werden wieder gefördert

Bauernverband erreicht Fördermöglichkeit, schnelle Beantragung empfohlen!

03.06.2019 | Antragsteller und Zuwendungsempfänger können Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, Hegegemeinschaften und Jägervereine sein

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Landwirte haben grundsätzlich ein großes Eigeninteresse, dass bei der Frühjahrsmahd keine jungen Wildtiere zu Schaden kommen. Neben Gründen des Tierschutzes (siehe Tierschutzgesetz, z.B. § 17) ist es vor allem eine starke psychische Belastung für den Landwirt. Zudem geht es um die Futterqualität und die Gesundheit seiner Kühe (Stichwort Botulismus).

Frühe und gute Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern ist der effektivste Jungwildschutz. Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen, Mähunfälle zu vermeiden, sind vielfältig. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat für die Landwirte, Jagdgenossenschaften und Jäger erreicht, dass aus Jagdabgabemitteln die Beschaffung von optisch-akustischen Kitzrettern mit einem maximalen Betrag von 112,90 € (inkl. MwSt.) je Gerät mit Akku und Aufsteckpfahl erneut gefördert werden kann.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger können Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, Hegegemeinschaften und Jägervereine sein. Personen, die bereits eine Förderung bei der letzten Aktion erhalten haben, können keine weitere Förderung beantragen.

Die Mittelausstattung ermöglicht die Förderung von ca. 800 Kitzrettern. Die Mittel werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellungen vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist der Eingangsstempel im Generalsekretariat des BBV. Die Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2019.

Ansprechpartner ist der Fachbereich Erzeugung und Vermarktung im BBV-Generalsekretariat (Tel. 089-55873-113). Das Antragsformular erhalten Sie nur dort.