BTV-8: Nun auch Schwaben von den Verbringungsregeln betroffen
Bitte beachten
Sehr geehrte Mitglieder,
wie am 10.12.2025 bekannt wurde ist im Bodenseekreis ein Fall von BTV-8 aufgetreten.
Aufgrund des Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb, der in solchen Fällen aufgrund von EU-Recht gezogen werden muss, ist der gesamte Regierungsbezirk Schwaben seit 10.12.2025 nicht mehr frei von BTV-8.
Damit sind nun auch im ganzen Regierungsbezirk Schwaben die besonderen Regelungen zur Verbringung von empfänglichen Tieren einzuhalten.
Nähere Informationen zu den Verbringungsregeln finden Sie in den beigefügten Sonderinfos zu BTV-8 sowie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)
Wir bitten Sie um Beachtung!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen an der BBV Geschäftsstelle gerne jederzeit zur Verfügung.