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BTV-8: Nun auch Schwaben von den Verbringungsregelen betroffen!
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BTV-8: Nun auch Schwaben von den Verbringungsregeln betroffen

Bitte beachten

11.12.2025 | BTV-8: Nun auch Schwaben von den Verbringungsregeln betroffen

Sehr geehrte Mitglieder, 

wie am 10.12.2025 bekannt wurde ist im Bodenseekreis ein Fall von BTV-8 aufgetreten. 

Aufgrund des Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb, der in solchen Fällen aufgrund von EU-Recht gezogen werden muss, ist der gesamte Regierungsbezirk Schwaben seit 10.12.2025 nicht mehr frei von BTV-8.

Damit sind nun auch im ganzen Regierungsbezirk Schwaben die besonderen Regelungen zur Verbringung von empfänglichen Tieren einzuhalten. 

Nähere Informationen zu den Verbringungsregeln finden Sie in den beigefügten Sonderinfos zu BTV-8 sowie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV) 

Wir bitten Sie um Beachtung! 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen an der BBV Geschäftsstelle gerne jederzeit zur Verfügung.