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Schriftform bei Wildschadenanmeldung:
Nach Ansicht des Gerichts Schriftform gemäß § 126 BGB zwingend einzuhalten
01.02.2026 | Das Amtsgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 8. Januar 2025 entschieden, dass nach seiner Auffassung eine Anmeldung von Wildschäden per Telefax nicht ausreicht.
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