Mindestlohn: Letztes Wort noch nicht gesprochen
CDU-Parteitag in Stuttgart setzt wichtiges Signal, um bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abzuweichen
- CDU-Parteitag beschließt, dass sich die CDU Deutschlands dafür einsetzen soll, dass bei Saisonkräften in der Landwirtschaft eine Abweichung vom Mindestlohn möglich ist.
- Wichtiges Signal, das Thema nochmal aufzugreifen und im Sinne der Obst-, Wein- und Gemüsebaubetriebe eine tragbare Lösung zu finden
- Fortlaufender Einsatz des Bauernverbandes auch über bald erscheinendes, eigenes Gutachten, um hier Ausnahmen/ Abweichungen beim Mindestlohn zu ermöglichen
Mindestlohn seit 2015 um mehr als 60 Prozent gestiegen
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn von 8,50 Euro auf aktuell 13,90 Euro gestiegen, ein Plus von über 60 Prozent. Bis 2027 soll er weiter auf 14,60 Euro pro Stunde steigen, wodurch insbesondere Obst- und Gemüsebaubetriebe massiv unter Kostendruck geraten.
Kommt Bewegung in das Thema?
Der Beschluss des CDU-Parteitags bringt Bewegung in ein zentrales Wettbewerbsthema. Jetzt sind CSU und SPD gefordert, diese Initiative aufzugreifen und die Pläne der Bundesregierung anzupassen. BBV-Präsident Günther Felßner fordert insbesondere die CSU auf, hier klar Kurs zu halten: „Die Sonderkulturbetriebe hier bei uns in der Region brauchen faire Wettbewerbsbedingungen - sonst wandert die Produktion ins Ausland ab.“
BBV und weitere Bauernverbände sind aktiv
Der BBV war hier beispielsweise über den BBV Arbeitskreis Sonderkulturen fortlaufend aktiv.
Die deutschen Bauernverbände haben die existenzielle Bedrohung der heimischen Produktion insbesondere von Obst, Gemüse und Wein durch zu hohe Lohnkosten schon seit längerem thematisiert. Schon vor der Regierungsbildung unter Bundeskanzler Merz wurde die Forderung nach einem Mindestlohnabschlag für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft erhoben. Bekanntlich hat Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zu Beginn seiner Amtszeit eine rechtliche Klärung der Zulässigkeit eines solchen Abschlags in Auftrag gegeben.
Davon unabhängig hat u. a. der Deutsche Bauernverband selbst ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Während ursprünglich bekanntgegeben wurde, dass ein Mindestlohnabschlag mit der deutschen gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar sei, steht nun die Prüfung im Mittelpunkt, ob eine Differenzierung beim Mindestlohn europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig sein kann. Sollte dies der Fall sein, so wäre ggf. eine Änderung des Mindestlohngesetzes erforderlich. Hier hat der CDU-Parteitag in Stuttgart ein deutliches Zeichen gesetzt. Dass eine solche Differenzierung nicht unsozial ist, zeigt die Vorgehensweise beispielsweise im Nachbarland Frankreich. Insoweit hat hier die wichtige Vorarbeit der Verbände aus der landwirtschaftlichen Branche einen ersten, wenn auch noch nicht entscheidenden Erfolg erreicht.
Fazit
Der Beschluss auf dem CDU-Parteitag, Abweichungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft einzufordern, ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung. Jetzt gilt es, dass CDU, CSU und SPD nochmals alle Möglichkeiten prüfen, um hier Abweichungen zu ermöglichen. Der Bauernverband setzt sich dafür seit langem ein und hat auch ein entsprechendes Gutachten zur Rechtmäßigkeit in Auftrag gegeben, was in Kürze veröffentlicht wird.