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Pflanzenschutzdokumentation: Der BBV unterstützt Sie

Ab dem Jahr 2027 gelten neue gesetzliche Anforderungen für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen

30.09.2026 (Aktualisiert am 05.10.2026) | Künftig muss die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen elektronisch und maschinenlesbar erfolgen. Der BBV unterstützt seine Mitgliedsbetriebe dabei

Für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen gelten bereits seit 2026 erweiterte Anforderungen. Ab 1. Januar 2027 kommt eine weitere wichtige Neuerung hinzu: Die Dokumentation muss elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.

Als BBV-Mitglied können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation Ihrer Pflanzenschutzmittelanwendungen im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung zuverlässig und rechtssicher durch uns durchführen lassen.

➡️ Jetzt frühzeitig Ihre BBV-Geschäftsstelle kontaktieren

 

 

Was muss dokumentiert werden?

Folgende Angaben müssen bei Pflanzenschutzmittelanwendungen erfasst werden:

  • Art der Anwendung (z. B. Agrarfläche, geschlossener Raum, Saatgut)
  • verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
  • Anwendungsdatum
  • Startzeitpunkt (Uhrzeit), sofern die Anwendung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist
  • Aufwandmenge
  • behandelte Kulturpflanze bzw. behandeltes Pflanzenerzeugnis
  • behandelte Fläche mit FID, sofern vorhanden, ansonsten Flurstücknummer, sowie Größe bzw. Umfang der behandelten Fläche
  • EPPO-Code zur eindeutigen Bezeichnung der Pflanzenart
  • BBCH-Stadium der Kultur, sofern die Anwendung auf einen bestimmten BBCH-Bereich beschränkt ist
  • Vor- und Nachname des Anwenders

 

Was ist außerdem zu beachten?

Die Dokumentationspflicht gilt für berufliche Anwender unabhängig von der Betriebsgröße oder der Größe der behandelten Flächen.

 

Wichtig für Ihren Betrieb:

  • Die zusätzlichen Angaben müssen seit 1. Januar 2026 aufgezeichnet werden.
  • Die Anwendungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, aufgezeichnet werden.
  • Ab 1. Januar 2027 muss die Dokumentation elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
  • Bei jeder Pflanzenschutzmittelanwendung muss die ausführende Person angegeben werden.
  • Die Dokumentation muss drei Jahre ab Beginn des Jahres aufbewahrt werden, das auf das Jahr der Pflanzenschutzmittelanwendung folgt.

 

 

Sie möchten die elektronische Dokumentation nicht selbst übernehmen?

Der BBV unterstützt Sie im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung bei der Umsetzung.

So funktioniert es:

1. Pflanzenschutzmaßnahmen aufzeichnen
Sie dokumentieren Ihre Pflanzenschutzmittelanwendungen vollständig auf einer der unten zur Verfügung stehenden Vorlagen.

2. Unterlagen einreichen
Sie reichen die Vorlage spätestens drei Wochen nach der ersten darin dokumentierten Pflanzenschutzmaßnahme bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle ein.

3. BBV übernimmt die elektronische Dokumentation
Ihre Fachberaterin oder Ihr Fachberater überträgt Ihre Angaben in das Programm „BBV-Nährstoffmanagement“.

4. Dokumentation erhalten
Zum Jahresende oder bei einer anstehenden Betriebskontrolle erhalten Sie die Dokumentation Ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen in der gesetzlich geforderten Form.

 

Frühzeitig Kontakt aufnehmen

Wenn Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre BBV-Geschäftsstelle. So bleibt ausreichend Zeit, den Ablauf zu besprechen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

➡️ Jetzt BBV-Geschäftsstelle kontaktieren

 

 

Vorlagen & Ausfüllhilfen

Für Ihre Aufzeichnungen stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Erläuterungen und Ausfüllhinweise inklusive Liste der EPPO-Codes wichtiger Kulturarten