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GLÖZ: Weitere Vereinfachungen für Antragsjahr 2027 auf dem Weg!

Umsetzung der Änderungen im EU-Förderrecht in nationales Recht auf der Ziellinie

14.10.2026 | Gut zu wissen für die Anbauplanung 2027 und die nächstjährige Mehrfachantragstellung: Die Beratungen über die nationale Umsetzung bereits beschlossener EU-agrarpolitischer Vereinfachungen stehen kurz vor dem Abschluss. Was sich jetzt abzeichnet:

Hintergrund

Bereits seit Längerem wurden auf der EU-Ebene Vereinfachungen bei der Umsetzung der aktuellen EU-Agrarpolitik beschlossen. Politisch haben sich die Bundesländer und der Bund auf eine nationale Umsetzung noch im Sommer verständigt. So wurde die wichtige Vereinfachung bei der Dauergrünlandregelung zügig zum 19. August 2026 rechtlich wirksam. Demnach behalten zum 1.1.2026 als Grünland genutzte Ackerflächen künftig dauerhaft den Ackerstatus nach Förderrecht. Die bisherige Pflugpflicht, um den Dauergrünlandstatus zu verhindern, entfällt. Mehr Infos dazu hier 

Weitere Vereinfachungen im Rahmen des dritten GAP-Vereinfachungspakets der EU müssen daneben noch rechtlich in Deutschland umgesetzt werden, damit sie zum Antrags- und Anbaujahr 2027 greifen:

 

Diese Vereinfachungen sind für die deutschen Landwirte auf dem Weg:

 

Fruchtfolge (GLÖZ 7):  Ausnahme bei Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis 30 ha Landwirtschaftsfläche (LF)
Betriebe, die 30 ha oder weniger an Acker-, Dauergrünland und Dauerkulturen bewirtschaften, sind von Kontrollen und Sanktionen zur Einhaltung der Fruchtfolgeregelung (GLÖZ 7) befreit.

Bisher gilt für Betriebe ab 10,01 ha Ackerfläche die Fruchtfolgeregelung nach GLÖZ 7 (Grundregel: mindestens 2 Hauptkulturen auf einer Ackerfläche in 3 Jahren hintereinander). Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerland im Betrieb sind bisher schon und auch weiterhin befreit.

Mit der geplanten Neuregelung bedeutet das Folgendes:

  • Ein Betrieb mit 45 ha LF (36 ha Dauergrünland und 9 ha Ackerland) ist weiterhin nicht an die Fruchtfolgeregelung von GLÖZ 7 gebunden. Damit könnte er auf den 9 ha Acker quasi auf jeder Ackerfläche jährlich dieselbe Hauptkultur anbauen.
  • Ein Betrieb mit 27 ha LF (12 Dauergrünland und 15 ha Ackerland) ist grundsätzlich an die Fruchtfolgeregelung von GLÖZ 7 gebunden. Jedoch erfolgen hier zu GLÖZ 7 weder Kontrollen noch Sanktionen.

 

Pflanzenkrankheiten bzw. Schädlingsbefall: Ausnahmen bei Pflanzenkrankheiten bzw. Schädlingsbefall bei GLÖZ 6 und GLÖZ 7
Bei nachgewiesenen Problemen darf bei betroffenen Einzelbetrieben die Regelung zur Bodenbearbeitung (GLÖZ 6) und die Regelung zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) ausgesetzt werden, um Schäden zu begrenzen. Wie hier das konkrete Prozedere für Betriebe in Verbindung mit den Landwirtschaftsämtern ablaufen soll, ist bisher nicht bekannt.
 

Ökobetriebe und Öko-Umstellungsbetriebe:  Ökobetriebe erfüllen einige GLÖZ-Kriterien per se 
Bei Ökobetrieben und Öko-Umstellungsbetrieben, die als Gesamtbetrieb Ökobetrieb sind, gelten folgende GLÖZ-Kriterien per se als erfüllt:

  • GLÖZ 1: Dauergrünland
  • GLÖZ 3: Verbrennen von Stoppeln
  • GLÖZ 4: Pufferstreifen zu Gewässern bei Acker- und Dauergrünland sowie Sonderkulturflächen
  • GLÖZ 5: Erosionsschutz
  • GLÖZ 6: Bodenbedeckung
  • GLÖZ 7: Fruchtfolge.


Achtung: Die fachrechtlichen Regelungen z. B. nach dem Dünge-, Wasser-, Naturschutz- und Bodenrecht müssen weiterhin erfüllt werden. Beispiel: Im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) gilt nach wie vor ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland. Hier laufen bis Jahresende 2026 die Beratungen für die Novelle des BayNatSchG. Zum 1.1.2027 sollen dann die vereinfachten förderrechtlichen Regelungen synchron im künftigen BayNatSchG übernommen werden.

 

Wichtige Hinweise

  • Die obenstehenden Informationen greifen für Landwirte in Bayern erst dann, wenn sie über das geänderte deutsche GAP-Förderrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind – nicht vorher. Wir informieren.
  • Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung in Deutschland steht vor dem Abschluss und sollte zum Anbau- und Antragsjahr 2027 gelten.
  • Schon heute ist aber für Landwirte wichtig zu wissen, was das geänderte deutsche Förderrecht vorsehen wird. 

 

BBV informiert nach Inkrafttreten

Für viele Betriebe bedeuten die vorgesehenen Anpassungen eine spürbare Vereinfachung bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Sobald die Änderungen rechtsverbindlich in Kraft treten, wird der Bayerische Bauernverband umfassend über die neuen Regelungen und ihre praktischen Auswirkungen informieren. 

 

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