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Was bei Trockenheit für die Futternutzun von Stilllegungsflächen gilt

Regelungen zur Futtergewinnung auf verschiedenen Arten von Brachen

02.07.2026 | Der extrem trockene und heiße Juni hat vielerorts zu einem dürftigen zweiten oder dritten Schnitt geführt. Unter welchen Bedingungen könnten daher jetzt auch Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung genutzt werden? Was für die verschiedenen Brachen gilt:

Das gilt für freiwillig angelegte Brachen

Mit dem Wegfall der GLÖZ-8-Pflichtbrache seit dem Jahr 2025 haben Landwirtschaftsbetriebe nach wie vor die Möglichkeit, freiwillig Brachen auf Ackerflächen umzusetzen. 

Kann ich freiwillig angelegte Brachen zur Futtermittelgewinnung nutzen?

Ja, freiwillig angelegte Brachen können grundsätzlich immer in die Produktion und damit zur Futternutzung zurück überführt werden.  

Wie muss ich konkret vorgehen?

  1. Die betreffende Fläche muss vor der Nutzung zu Futterzwecken entsprechend im Mehrfachantrag (iBALIS) umcodiert werden.
  2.  Die Umnutzung muss dem Landwirtschaftsamt unmittelbar mitgeteilt werden.

Beispiel: Möglich ist z. B. eine Umcodierung von NC 591 „Stilllegung“ zu NC 422 „Kleegras“. Das müsste ein Betrieb unmittelbar auch dem Landwirtschaftsamt (AELF) mitteilen. 

 

Vorsicht bei ÖR-1a-Brachen und KULAP-/ VNP-Brachen!

Achtung ist geboten, wenn es sich um eine freiwillig eingerichtete Brache als Ökoregelung (ÖR) - ÖR-1a-Brache - handelt oder es um eine freiwillige Brache im Rahmen von KULAP bzw. VNP geht. 

Was passiert, wenn ÖR-1a-Brachen oder Brachen im Rahmen von KULAP oder dem Vertragsnaturschutzprogramm zur Futtergewinnung genutzt werden?

Die Förderfähigkeit bei der Öko-Regelung 1a und bei den entsprechenden Maßnahmen (z. B. mehrjährige Blühfläche) im KULAP und VNP geht bei einer Umnutzung verloren.  

Zum Beispiel kann das im Einzelfall bedeuten, dass

  • ein Betrieb mit 1 ha ÖR-1a-Brache dann die eigentliche ÖR-1a-Prämie von 1.300 Euro/ha verliert 
  • ein Betrieb eine mehrjährige Blühfläche mit K 56 im KULAP, die er bereits seit 2023 so als Fördermaßnahme nutzt, dann für die 2 Förderjahre 2023 und 2024 die bereits insgesamt erhaltenen Prämien in Höhe von 1.100 Euro/ha (EMZ 4.000) zurückzahlen muss.

Unser Rat: Lieber Futter zukaufen als Prämie riskieren
Grundsätzlich sollten diese Betriebe erwägen, diese freiwilligen Brachen fortbestehen zu lassen und sich von den Förderprämien Ersatzfutter zuzukaufen. Denn: Eine Sonderregelung, die bei Dürre oder Trockenheit eine Futternutzung UND weiterhin Prämienzahlung  ermöglicht, existiert bei solchen Brachen nicht  – und ist auch nicht in Aussicht.

 

Was gilt für die Futternutzung auf sonstigen Brachen?

Wenn ein Betrieb anderweitig eine Brache freiwillig umsetzt, die nicht im KLUAP/VNP ist und die nicht ÖR-1a-Brache ist, dann kann er diese Fläche ganz einfach zur Futternutzung bei Trockenheit verwenden. 

Auch hier ist dann konkret Folgendes zu tun: Mit der Aufnahme der Nutzung zu Futterzwecken muss die Fläche entsprechend umcodiert und dies dem AELF mitgeteilt werden.