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Ein Baum hängt vom Ast eines Apfelbaumes in einer Obst-Plantage.
© BBV

Pflanzenschutz: Bundesrat erhöht Druck auf Bundesregierung

BBV sieht seine Linie bestätigt: Jetzt müssen Bund und EU handeln

12.05.2026 | Der Bundesrat fordert bessere Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln. Aus Sicht des BBV ist das ein wichtiges Signal: Viele Punkte greifen Anliegen auf, für die sich der Verband mit Nachdruck einsetzt. Jetzt sind die Bundesregierung und die EU-Kommission am Zug.

  • Bundesrat fordert strukturelle Änderungen bei der Pflanzenschutzmittelzulassung.
  • BVL soll gestärkt und die Sonderstellung des UBA beendet werden.
  • Bundesregierung und EU müssen jetzt für schnellere, wissenschaftsbasierte und praxistaugliche Verfahren sorgen.

Am 8. Mai hat der Bundesrat eine Entschließung zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln beschlossen. Für den Bayerischen Bauernverband ist das ein wichtiges Signal. Die Länderkammer greift damit mehrere Punkte auf, die für die landwirtschaftliche Praxis entscheidend sind und die der BBV immer wieder in die politische Diskussion einbringt.

Was beinhaltet die Entschließung?

Im Kern geht es um schnellere und effizientere Zulassungsverfahren. 

Stärkung des BVL
Der Bundesrat fordert, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zentrale Zulassungsbehörde zu stärken und die bisherige Sonderstellung des Umweltbundesamtes (UBA) zu beenden. 

Weniger nationale Sonderwege
Außerdem sollen nationale Sonderwege vermieden, die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU-Zulassungszonen verlässlicher umgesetzt und Auflagen bei der Anwendung verständlicher werden.

Wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-Abwägung
Auch auf EU-Ebene setzt der Beschluss an. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 soll weiterentwickelt und stärker auf eine wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-Abwägung ausgerichtet werden. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Gefahr und Risiko: Bei Wirkstoffen darf nicht allein die theoretische Gefahr ausschlaggebend sein. Maßgeblich muss sein, welches tatsächliche Risiko bei sachgerechter Anwendung besteht.

Forderungen der Landwirtschaft finden Gehör

Der Beschluss passt damit zu dem, was der BBV in Gesprächen, Fachpositionen und zuletzt auch im gemeinsamen Forderungspapier zur Pflanzenschutztagung Bayern, Tirol und Südtirol eingebracht hat. Die Botschaft aus der Praxis ist klar: Wirkstoffe dürfen nicht wegfallen, solange keine wirksamen und praktikablen Alternativen vorhanden sind. Sonst entstehen Bekämpfungslücken, Resistenzmanagement wird schwieriger und die regionale Erzeugung gerät weiter unter Druck. Besonders betroffen sind Obst, Gemüse, Hopfen und Weinbau.

Wie es nun weitergeht

Nun kommt es auf die Umsetzung an. Die Entschließung des Bundesrates ist ein wichtiges politisches Signal, aber noch keine verbindliche Änderung. Die Bundesregierung muss die Änderungen im Pflanzenschutzgesetz angehen und sich in Brüssel konsequent einbringen. Die EU-Kommission ist gefordert, im laufenden Omnibus-Verfahren und bei der Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 praxistaugliche Vorschläge vorzulegen. Rat und Europäisches Parlament müssen die notwendigen Änderungen beschließen.

© BBV / Canva 26_05_12_Zitat Hoefler Bundesrat PSM Entschließung

"Die Entschließung des Bundesrats ist ein positives Signal: Es zeigt, dass es gelungen ist, der Landwirtschaft Gehör zu verschaffen.", sagt Peter Höfler, Vorsitzender des Arbeitskreises Sonderkulturen im BBV. "Was jetzt für unsere Betriebe zählt: Dass wirksame Pflanzenschutzlösungen tatsächlich schneller, verlässlicher und mit verständlichen Auflagen in der Praxis ankommen."

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