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EEG 2027: Erfolgreiche Energiewende braucht Kurskorrektur

BBV-Landesfachausschuss fordert grundlegende Nachbesserungen insbesondere bei Biogas, Redispatch und Photovoltaik

30.07.2026 | Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 auf den Weg gebracht. Der Landesfachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bayerischen Bauernverbandes hat sich mit den Plänen zum EEG 2027 befasst. Die Ausschussmitglieder bewerten den Gesetzentwurf insgesamt kritisch.

Zwar enthält der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen gegenüber den bisherigen Planungen, insgesamt sind aber weiterhin die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien nicht ausreichend. Der Landesfachausschuss fordert deshalb im parlamentarischen Verfahren deutliche Nachbesserungen: "Der Gesetzentwurf erkennt die Bedeutung der Bioenergie zwar endlich an. Gleichzeitig fehlen aber die wirtschaftlichen Voraussetzungen, damit Biogas seine wichtige Rolle für Versorgungssicherheit und Netzstabilität auch künftig erfüllen kann. Die Energiewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine zusätzlichen Hemmnisse für Investitionen", sagt Ely Eibisch, Vizepräsident des Bayerischen Bauernverbandes und Vorsitzender des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien.

Besonders kritisch bewertet der Landesfachausschuss den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Dadurch wird eine wirtschaftliche Planungssicherheit untergraben. 

Statt zusätzlicher Eingriffe braucht es einen intelligenten Netzausbau mit flexiblen Netzeinspeisepunkten, sowie eine stärkere Förderung von Speichern und Sektorenkopplung. 

Der BBV lehnt einen weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik auf Kosten landwirtschaftlicher Nutzflächen ab. Ziel muss eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit AGRI PV sein. Die einen zuschlag von 2,5 cent erhalten müssen. 

Grundsätzlich muss die Nutzung geeigneter Dachflächen Vorrang haben. Bei der Bioenergie fordert der Landesfachausschuss vor allem höhere Biomasse-Ausschreibungsvolumina, den Erhalt der Biomethanausschreibungen sowie eine Anhebung der Bagatellgrenze für Biogaskleinanlagen auf 500 Kilowatt Bemessungsleistung beziehungsweise 1.000 Kilowatt installierte Leistung. 

"Gerade die kleineren Biogasanlagen sind das Rückgrat der bayerischen Bioenergie. Deshalb brauchen sie weniger Bürokratie und mehr Zukunftsperspektive. Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 500 Kilowatt Bemessungsleistung ist ein entscheidender Schritt, um diese Anlagen wirtschaftlich zu erhalten und weiterzuentwickeln", betont Eibisch. Der Bayerische Bauernverband wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere für praxisgerechte Redispatch-Regelungen, bessere Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan sowie einen Vorrang von Dach- vor Freiflächen-Photovoltaik einsetzen. Nur mit einer wirtschaftlich tragfähigen und technologieoffenen Ausgestaltung des EEG könne die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag zu Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionaler Wertschöpfung auch künftig leisten . Sollte es uns nicht gelingen im Bereich Biogas und Biomethan Verbesserungen zu erreichen wird es diesen Bereich in 5 Jahren nicht mehr geben.

Weitere Infos und die Position des Fachausschusses unter www.BayerischerBauernVerband.de/EEG-2027

Stellungnahme des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien: