Wassercent Bayern: Gezielte Mittelverwendung für Gewässerschutz, Wasserrückhalt in der Fläche und effizienten Wassereinsatz!
Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes betont erneut die grundsätzlich ablehnende Haltung zum Wassercent in Bayern, der mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zum 01.01.2026 eingeführt wurde und für viele landwirtschaftliche Betriebe eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung darstellt.
Die Freigrenze von 5000 m³ pro Jahr für Wasserentnahmen aus eigenen Brunnen war, schon aus Gründen des bürokratischen Aufwandes, wichtig und notwendig. Für Betriebe, die ihr Wasser aus dem öffentlichen Netz beziehen, greift sie jedoch nicht. Deshalb ist auch die häufige Darstellung nicht zutreffend, der durchschnittliche landwirtschaftliche Betrieb falle ohnehin unter die Freigrenze und die Landwirtschaft sei damit überwiegend befreit.
Angesichts dessen ist es für die jetzt anstehende Umsetzung umso entscheidender, dass Landwirtschaft, Gartenbau, Sonderkulturverbände, Wasser- und Bodenverbände, Beratung und Forschung frühzeitig in die Überlegungen zur Ausgestaltung und Verwendung der Mittel einbezogen werden. Zudem braucht es im Sinne der Transparenz künftig eine jährliche Übersicht über Einnahmen, Verwaltungsaufwand und konkrete Mittelverwendung.
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert eine gezielte Mittelverwendung in der landwirtschaftlichen Flur, wie etwa für regionale Wasserkonzepte, kooperative Maßnahmen zum Gewässerschutz, Speicher- und Rückhaltelösungen, effiziente Bewässerungstechnik, Beratung, praxisnahe Forschung und gemeinschaftliche Strukturen wie Wasser- und Bodenverbände.
Für die weitere Ausgestaltung sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:
Wasserrückhalt und Grundwasserneubildung in der Fläche stärken
Die Mittel sollen dort wirken, wo sie den Wasserhaushalt konkret verbessern: beim Wasserrückhalt in der Fläche, bei Versickerung, Grundwasserneubildung, Bodenschutz, Humusaufbau und einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Wassernutzung. Projekte wie „boden:ständig“, „Grüne Gräben“ oder „Boden:praxis Rottal-Inn“, Forschung zu angepassten Kulturen und wassersparenden Anbauverfahren sowie Beratungsangebote zur Verbesserung der Infiltrationsleistung und Wasserspeicherfähigkeit von Böden sollten gezielt gefördert werden.Kooperative Maßnahmen in Wasserschutz- und Einzugsgebieten ausbauen
In vielen Wasserschutzgebieten bestehen seit Jahren erfolgreiche Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. Mittel aus dem Wassercent sollten gezielt genutzt werden, um solche Kooperationen auszubauen – auch außerhalb bestehender Schutzgebiete.
Effiziente Bewässerung und regionale Wasserinfrastruktur fördern
Gefördert werden sollten effiziente Bewässerungstechnik, Sensorik, digitale Bewässerungssteuerung, moderne Pumptechnik, Speicher- und Rückhaltelösungen, regionale Bewässerungskonzepte sowie gemeinschaftliche Strukturen wie Wasser- und Bodenverbände.- Regionale Erzeugung und bewässernde Betriebe gezielt berücksichtigen
Regionale landwirtschaftliche und gartenbauliche Erzeugung ist in vielen Bereichen auf eine verlässliche Wasserverfügbarkeit angewiesen. Bei der Mittelverwendung sind deshalb auch bewässernde Betriebe und Produktionsbereiche mit regelmäßigem Bewässerungsbedarf zu berücksichtigen, da Bewässerung hier häufig maßgeblich über Ertrag, Qualität und Versorgungssicherheit entscheidet und diese Betriebe durch den Wassercent vorrangig belastet werden.
Maßnahmen zum klimaresilienten Waldumbau unterstützen
Viele Waldbestände stehen durch steigende Durchschnittstemperaturen, Trockenheit und Schädlinge wie den Borkenkäfer stark unter Druck. Deshalb braucht es gezielte Unterstützung für den klimaresilienten Waldumbau, für die Anlage von Löschwasserteichen in besonders waldbrandgefährdeten Lagen sowie bei Bedarf für die Wasserversorgung von Jungbäumen in der Anwuchsphase. Auch die Belange bäuerlicher Waldbesitzer sollten dabei berücksichtigt werden.
Diese Aufgaben sind durch die neuen Mittel aus dem Wassercent abzudecken. Eine Verwendung für allgemeine Infrastrukturaufgaben, die im Übrigen eigenständige Finanzierungsinstrumente haben, würde den Zielen des Wassercent nicht gerecht.
Der Bayerische Bauernverband hat sich von Anfang an grundsätzlich gegen den Wassercent ausgesprochen. Er ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und belastet viele landwirtschaftliche Betriebe – von der Tierhaltung bis zum Gartenbau – in wirtschaftlich ohnehin herausfordernden Zeiten zusätzlich. In diesen Bereichen entfaltet der Wassercent keine echte Lenkungswirkung: Tiere brauchen dauerhaft und verlässlich Wasser, und auch im Pflanzenbau kann auf Bewässerung nicht einfach verzichtet werden. Hinzu kommt, dass der Wassercent eingeführt wurde, bevor auf Seiten der Verwaltung die dafür notwendige digitale Meldeplattform zur einfachen Abwicklung bereitsteht.
Dass Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind und die Erzeugung hochwertiger, regionaler Lebensmittel immer herausfordernder wird, findet im neuen Bayerischen Wassergesetz abseits der Befreiung für Wasser- und Bodenverbände zu wenig Berücksichtigung.