Starke Mitsprache Bayerns und voller Einsatz für Freiwilligkeit und Kooperation nötig!
Position zum Vorgehen bei der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplanes
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes betont nochmals seine grundsätzliche Ablehnung der auf europäischer Ebene beschlossenen Naturwiederherstellungs-verordnung, da hier ins Eigentum eingegriffen wird und Einschränkungen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung drohen. Mit Blick auf die nationale und bayerische Umsetzung werden folgende Forderungen an die Bayerische Staatsregierung gerichtet:
Vorrang von Freiwilligkeit und Kooperation bei nationaler Umsetzung
Bei der Beratung und Planung der nationalen Umsetzung müssen frühzeitiger Dialog und Abstimmung mit den Betroffenen – Landwirten, Waldbesitzer und Grundeigentümer – auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden. Der in Bayern bewährte freiwillige und kooperative Natur- und Umweltschutz, wie er gerade über die Möglichkeiten der bayerischen Agrarumweltprogramme KULAP und VNP erfolgreich ist, muss bei der nationalen Umsetzung von NRL in Deutschland Vorrang haben. All diese Leitlinien geben der Eigentumspakt, der Waldpakt und der Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft für die Bayerische Staatsregierung vor.
Einbindung des Bundesrats und Mitsprache der Bundesländer
Bei den politischen Beratungen zur nationalen Umsetzung muss zwingend der Bundesrat einbezogen sein. Deshalb muss die UMK beschließen, dass in Deutschland hierfür eine formale Länderbeteiligung und damit eine Bunderatsbefassung verankert wird. Da die nationalen Umsetzungspläne von NRL auf der so genannten NUTS-3-Ebene und somit bis runter auf die Landkreisebene ausgearbeitet werden sollen, ist eine starke Einbeziehung der Bundesländer elementar.
Grundsätze halten und aus Fehlern lernen
Es gilt, „Schützen durch Nützen“ zu wahren sowie den Vorrang von Freiwilligkeit und Kooperation sicherzustellen. Die kritischen Erfahrungen für die Grundeigentümer und Bewirtschafter aus der Umsetzung der FFH-Richtlinie dürfen sich in Bayern und Deutschland nicht wiederholen. Ansonsten würde weiter massiv Vertrauen verloren gehen.
Geplante Vereinfachungspakete der EU-Kommission auch für inhaltliche Nachbesserungen nutzen
Zudem sind die Ankündigungen der EU-Kommission für Vereinfachungen und Bürokratieabbau zu nutzen. Deshalb ist es seitens der Staatsregierung und der neuen Bundesregierung notwendig, sich auch bei der EU-Naturwiederherstellungsverordnung für Nachbesserungen einzusetzen. So ist zum Beispiel eine weitere Steigerung des Totholzanteils genau der falsche Anreiz für den dringend notwendigen Waldumbau und den Aufbau von klimastabilen Wäldern. Ebenso ist über europaweite, pauschale Vorgaben wie zum Beispiel zu Vogelindizes oder Bestäuberpopulation nochmals zu diskutieren.