Land- und Forstwirtschaftsflächen dürfen nicht zur Verfügungsmasse werden!
Positionen des Präsidiums des bayerischen Bauernverbandes zum Entwurf des Naturflächenbedarfsgesetzes des Bundesumweltministeriums im Zusammenhang mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Seit Kurzem kursiert in Berlin ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt und Klimaschutz (BMUKN) zum Naturflächenbedarfsgesetz: Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur.
Die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes kritisieren den bisher vorliegenden Entwurf des Bundesumweltministeriums massiv und fordern, dass die Bundesregierung, die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag und die Bayerische Staatsregierung
➢ den Entwurf stoppen und grundlegend überarbeiten,
➢ für den Erhalt von Land- und Forstwirtschaftsflächen flächenschonende Planungen forcieren und den Erwerb von Ausgleichsflächen minimieren sowie
➢ sich zudem gemeinsam auf EU-Ebene für Nachbesserungen bei der Naturwiederherstellungs-Verordnung einzusetzen, die auch Inhalt des Gesetzentwurfs ist.
Positionen und Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes zum bisherigen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums:
- Keine Eingriffe ins Eigentum!
Mit dem vorliegenden Entwurf des BMUKN drohen zusätzliche Eingriffe ins Eigentum. Eigentumsrechte drohen eingeschränkt zu werden und der Naturschutz würde in der Abwägung gegen andere Belange quasi pauschal viel stärker gewichtet. Die Pläne des BMUKN würden letztlich eine Umwälzung von Privateigentum zum Beispiel an anerkannte Naturschutzvereinigungen und an die öffentliche Hand fördern. - Kein Ausverkauf von Land- und Forstwirtschaftsflächen!
Der Vorschlag des BMUKN würde eine erhebliche Inanspruchnahme und Verknappung von Land- und Forstwirtschaftsflächen nach sich ziehen. Denn mit den vom BMUKN geplanten Ersatzgeldzahlungen an das Bundesamt für Naturschutz für Großprojekte zum Beispiel der Deutschen Bahn und der Autobahn GmbH sollen dann Ausgleichsflächen erworben werden können. Ersatzgelder müssen vorrangig für die Aufwertung und für den Unterhalt von bestehenden Ausgleichsflächen eingesetzt werden. - Kein Nachrang für Ernährungssicherung, Bioökonomie und Versorgungssicherheit!
Der bisherige Entwurf des Naturflächenbedarfsgesetzes sieht für den Naturschutz ein "überragendes, öffentliches Interesse" vor allen anderen Zielen vor. Angesichts der zunehmenden weltpolitischen Herausforderungen müssen Ernährungssicherung, Bioökonomie und Versorgungssicherheit mindestens gleichwertige Ziele der Politik neben dem Klima-, Ressourcen- und Naturschutz bleiben. - Kein Vorkaufsrecht zu Lasten von Land- und Forstwirtschaftsflächen und von Privateigentum!
Das vom BMUKN vorgeschlagene Vorkaufsrecht für den Naturschutz in der Agrarlandschaft auch außerhalb von Schutzgebieten, das unter anderem zugunsten von zum Beispiel Umwelt- und Naturschutzverbänden ausgeübt werden kann, ist abzulehnen. Das in Verbindung mit dem neu vorgesehenen Bundeslandschaftsplanung wird die Flächenkonkurrenz massiv verschärfen. - Keine Kannibalisierung der bewährten, produktionsintegrierten Kompensation!
Mit dem vorliegenden Entwurf des BMUKN würde zum Beispiel die bewährte Umsetzung von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PiK) gefährdet, wie sie durch die Bayerische Kompensationsverordnung ermöglicht wird. Über die Bayerische Kompensationsverordnung wird die Bevorratung von Ökopunkten und die Umsetzung von PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen gemeinsam mit Landwirten und Waldbauern erfolgreich praktiziert.