Erhalt von Landwirtschaftsflächen mehr denn je nötig!
Positionen der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes gegen den anhaltenden Verlust von Bewirtschaftungsflächen und damit zur Stärkung der Landwirtschaft als krisenrelevante Infrastruktur
Die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes fordern deshalb Initiativen und
wirksame Maßnahmen von der von der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung:
Stopp des Verlustes an Landwirtschaftsflächen
• Flächenverbrauch: Bundesregierung muss Maßnahmen zur Senkung liefern!
Ziel der Bundesregierung ist es, die tägliche Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu senken – aktuell sind es rund 55 Hektar. Bis 2050 soll der Flächenverbrauch durch eine Flächenkreislaufwirtschaft auf Netto-Null gebracht werden. Deshalb folgende Forderungen an die Bundesregierung:
o Verbindliche Vorgaben zur Senkung der Neuinanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen müssen in den Bundesverkehrsplan aufgenommen werden.
o Konkrete Vorgaben zur maximalen Flächenschonung in allen bau- und planungsrechtlichen Rahmensetzungen sowie beim Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes.
• Eigentumspakt der Bayerischen Staatsregierung: Konsequent umsetzen!
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, konsequent den Eigentumspakt im Regierungshandeln umzusetzen, insbesondere:
„Den Entzug und den Verlust von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Infrastrukturprojekte und für alle sonstigen raumbedeutenden Planungen wird die Bayerische Staatsregierung über wirkungsvolle Ansatzpunkte, z. B. Leitfäden, Beratung und Förderung von innovativen Maßnahmen, soweit rechtlich möglich minimieren. Instrumente können hierbei unter anderem sein:
o der Vorrang der Innen- vor Außenentwicklung über Anreize
o maßvolle Verdichtung
o Nutzung von Gewerbebrachen
o Entsiegelung
o mehrgeschossiges Bauen
o rotierende PiK-Maßnahmen ohne Flächenerwerb für die Kompensation.“
• Forderungen an alle politischen Entscheidungsträger und die politisch Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen:
o Bei allen Planungen und Umsetzungen von Infrastrukturprojekten muss es oberste Priorität haben, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zu schonen.
o Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung müssen die Grundlagen und Umsetzungen bei den verschiedenen Ausgleichsregelungen wie zum Beispiel nach dem Baurecht oder dem nationalen und europäischen Naturschutzrecht überprüfen und reformieren sowie ohne „Gold-Plating“ von EU-Recht in Deutschland umsetzen:
o Der rechtliche Vorrang für den Vollzug aller alternativen Möglichkeiten zur Kompensation ist einzuführen, wie zum Beispiel:
• ökologische Aufwertung von Eh-da-Flächen
• nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK und rotierende PiK)
• vorhandene Ökopunkte
o In der Praxis sind künftig keine Ausweisung und kein Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen als Kompensationsflächen vorzusehen.
o Ersatzgelder für Eingriffe in das Landschaftsbild etwa durch Windräder und Leitungstrassen oder sonstige sind für die Entsiegelung von versiegelten Flächen zu verwenden. Ebenso sollten Ersatzgelder auch für die Aufwertung von bestehenden Ausgleichsflächen und zur Finanzierung von nachhaltigen Pflegemaßnahmen verwendet werden.
o Im Bundesnaturschutzgesetz ist festzuschreiben, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für die Umsetzung der ökologischen Energiewende und für notwendige Maßnahmen zum Hochwasserschutz erforderlich sind.
o Bei allen raumplanerischen Regelwerken und für die damit verbundenen Planungen von Bauvorhaben wird der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, Obergrenzen für die Inanspruchnahme von Flächen vorzusehen.
o Bei den noch anstehenden Beratungen und Festlegungen von landwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsflächen, wie sie im Landesentwicklungsplan (LEP) verankert sind, sind die Mitglieder der regionalen Planungsverbände aufgefordert, die regionalen Festlegungen unter der Maxime des Erhalts der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen umzusetzen.
o Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und auch die Umsetzung der Energiewende sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. Bei der Planung und Umsetzung sind flächenschonende Konzepte nötig und agrarstrukturelle Belange zu beachten.
o Bei Wohnungsbau- und Infrastrukturprojekten müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten. Das kann vor allem gelingen durch:
o Innenentwicklung
o Verdichtung
o flächenschonendes Bauen
o Verzicht auf Kompensationsflächen sowie Prüfung von Alternativstandorten
o Die Politik in Bayern muss ein Leerstandsmanagement auf den Weg bringen.
o Die Entsiegelung von Infrastrukturbrachen muss viel stärker umgesetzt werden.
o Die Neuausweisung von Bau- und Gewerbegebieten ist rechtlich künftig nur dann zu erlauben, wenn das Potenzial der Innenentwicklung ausgeschöpft ist bzw. wenn im regionalen Umkreis von Gemeinden keine freien Gewerbegebiete vorhanden sind.
o Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist in Bayern von der Politik strikt abzulehnen, da es für Grundeigentümer quasi wie eine Enteignung wirkt.
o Das steuerliche Finanzierungssystem für Kommunen ist grundsätzlich dahingehend zu überprüfen, welche alternativen steuerlichen Einnahmewege zu verfolgen sind, um eine Entlastung der Kommunen in ihrer Abhängigkeit von Gewerbesteuer zu ermöglichen.
o Die Bayerische Verfassung dient dem Schutz der Freiheit, der demokratischen Ordnung und dem geistigen sowie leiblichen Wohl aller Einwohner. Vor dem Hintergrund sollte in der Bayerischen Verfassung die Ernährungssicherung als Ziel aufgenommen werden.
Anderweitig müssen die bisher bekannt gewordenen Überlegungen zum Naturflächenbedarfsgesetz – Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur – gestoppt und dahingehend grundlegend korrigiert werden. Hierzu hat der Bayerische Bauernverband ein separates Positionspapier bereits im Mai 2026 auf den Weg gebracht:
Bei der Naturwiederherstellungsverordnung der EU (NRL) werden die Belange der Grundeigentümer, Landwirte, Waldbauern und auch Kommunen völlig unzureichend berücksichtigt. Der Bayerische Bauernverband fordert daher:
• ein Aussetzen im Sinne von „stop-the-clock“ für 3 Jahre und
• eine grundlegende Überarbeitung dieser EU-Verordnung.
Der aktuelle Entwurf eines deutschen Umsetzungsplans zur Naturwiederherstellung mit 1.115 Seiten ist vor diesem Hintergrund ebenso zu stoppen.