Bundesförderprogramm Tierhaltung (BUT): Aktuelle Fristen verlängert
Anträge auf investive Förderung bis 31. August 2026 möglich
Nachdem das BMELH Mitte September angekündigt hatte, das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) vorzeitig auslaufen zu lassen, wurden nach anhaltender Kritik die Verlängerung der Antragsfristen bekanntgegeben: Anträge auf investive Förderung können nun noch bis 31.8.2026 eingereicht werden, Anträge für die konsumtive Förderung (= der laufenden Mehrkosten) bis 31. März 2028. Zur vollständigen Meldung des Ministeriums
Über das Bundesumbauprogramm Tierhaltung (BUT)
Zum 1. März 2024 startete das BMEL kurzfristig das investive Förderprogramm im „Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung“. Hierzu nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von tierwohlgerechten Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Auch der Kauf neuer technischer Einrichtungen und Maschinen sowie Haltungseinrichtungen, auch für die Freilandhaltung, sind förderfähig. Je nach Fördersumme beträgt die Förderhöhe 60 bis 30 Prozent.
Das Förderungsprogramm zu den laufenden Mehrkosten läuft seit 1. April 2024. Eine Haltung von Tieren in höheren Haltungsformstufen verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere. Allerdings sind die Fördersätze immer noch nicht bekannt, und können zudem jährlich schwanken.
- Auf http://www.ble.de/umbau-tierhaltung hat die BLE Informationen sowie die benötigten Antragsunterlagen bereitgestellt. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktdaten sind dort zu finden.
- Kompetente Beratung finden Sie zudem bei der BBV Landsiedlung https://www.bbv-ls.de/umbau-schweinestaelle.