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Schwein
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Bundesförderprogramm Tierhaltung (BUT): Aktuelle Fristen verlängert

Anträge auf investive Förderung bis 31. August 2026 möglich

06.11.2025 | Nach der Ankündigung des vorzeitigen Stopps des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) erhalten Tierhalter nun doch mehr Zeit. Noch bis zum 31. August 2026 können sie Anträge auf investive Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Nachdem das BMELH Mitte September angekündigt hatte, das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) vorzeitig auslaufen zu lassen, wurden nach anhaltender Kritik die Verlängerung der Antragsfristen bekanntgegeben: Anträge auf investive Förderung können nun noch bis 31.8.2026 eingereicht werden, Anträge für die konsumtive Förderung (= der laufenden Mehrkosten) bis 31. März 2028. Zur vollständigen Meldung des Ministeriums

Über das Bundesumbauprogramm Tierhaltung (BUT)

Zum 1. März 2024 startete das BMEL kurzfristig das investive Förderprogramm im „Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung“. Hierzu nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von tierwohlgerechten Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Auch der Kauf neuer technischer Einrichtungen und Maschinen sowie Haltungseinrichtungen, auch für die Freilandhaltung, sind förderfähig. Je nach Fördersumme beträgt die Förderhöhe 60 bis 30 Prozent. 

Das Förderungsprogramm zu den  laufenden Mehrkosten läuft seit 1. April 2024. Eine Haltung von Tieren in höheren Haltungsformstufen verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere. Allerdings sind die Fördersätze immer noch nicht bekannt, und können zudem jährlich schwanken. 

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