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Antibiotikamonitoring in QM-Milch

Wer muss bis wann seine Daten melden?

04.08.2026 | Aktuell sind viele Milcherzeuger verunsichert bezüglich des notwendigen Antibiotikamonitorings. Diese Verunsicherung bezieht sich auf die Mitteilung der LQB, dass Milchviehbetriebe die Masttiere (Bullen, Färsen) über das QS-System vermarkten, fehlende Daten für das QS-Antibiotikamonitoring bis zum 7. August 2026 für Masttiere vervollständigen müssen. Wer nun wie betroffen ist:

Darum geht's:

Die LQB hat mitgeteilt, dass Milchviehbetriebe, die Masttiere (Bullen, Färsen) über das QS-System vermarkten, ihre fehlenden Daten für das QS-Antibiotikamonitoring bis zum 7. August 2026 vervollständigen müssen.

 

Wen betrifft die aktuelle Frist?

Die aktuelle Meldung betrifft alle Milchviehbetriebe, die:

  • Bullen oder Kalbinnen zur Schlachtung vermarkten,
  • im QS-System gemeldet sind,
  • QS-Audits absolvieren,
  • und dadurch für Bullen und Kalbinnen einen QS-Zuschlag erhalten.

 

Was passiert, wenn die Daten nicht vervollständigt werden?

Um weiterhin lieferfähig im QS-System zu bleiben, muss das QS-Antibiotikamonitoring eingehalten werden. Betriebe, die dies nicht erfüllen, müssen ihre Schlachtbullen und Kalbinnen ohne QS-Zuschlag vermarkten.

 

Was ist mit Schlachtkühen?

Durch die Schlachtkuhanerkennung bei QS erhalten Schlachtkühe im QM-Milch-System aktuell weiterhin einen QS-Zuschlag. Im QM-Standard nehmen Milcherzeuger am staatlichen Antibiotikamonitoring (HIT/TAM-Datenbank) nach dem Tierarzneimittelgesetz teil. Dabei muss ein Vergleich mit den jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlichten Kennzahlen erfolgen – gegebenenfalls ist ein Maßnahmenplan zu erstellen. Mehr dazu unter https://www.bayerischerbauernverband.de/aenderung-tierarzneimittelgesetz 

 

Hat das Auswirkungen auf die Milchvermarktung?

Nein, auf die Vermarktung der Milch selbst hat das QS-Antibiotikamonitoring aktuell keine Auswirkung. Entscheidend bleibt hier weiterhin die QM-Zertifizierung.

Mittelfristig Antibiotikamonitoring auch für Plus-Programme Voraussetzung!

Allerdings ist zu beachten: In den Programmen QM+, QM++ und QM+++ wird die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring bereits seit einiger Zeit gefordert. Mittelfristig wird sie voraussichtlich auch dort zur Voraussetzung für die Lieferfähigkeit.

 

Müssen Tierärzte und Tierhalter Daten doppelt eingeben?

Nein. Der Datenaustausch kann vom QS-Antibiotikamonitoring für die HIT-Datenbank freigegeben werden, sodass keine doppelte Eingabe nötig ist.

Gibt es dabei etwas zu beachten?
Ja: Der Datenaustausch funktioniert nur in eine Richtung – von der QS-Antibiotikadatenbank zur HI-Tier-Datenbank. Eine Weiterleitung der Daten von der HI-Tier zur QS-Antibiotikadatenbank ist nicht möglich.

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