Antibiotikamonitoring in QM-Milch
Wer muss bis wann seine Daten melden?
Darum geht's:
Die LQB hat mitgeteilt, dass Milchviehbetriebe, die Masttiere (Bullen, Färsen) über das QS-System vermarkten, ihre fehlenden Daten für das QS-Antibiotikamonitoring bis zum 7. August 2026 vervollständigen müssen.
Wen betrifft die aktuelle Frist?
Die aktuelle Meldung betrifft alle Milchviehbetriebe, die:
- Bullen oder Kalbinnen zur Schlachtung vermarkten,
- im QS-System gemeldet sind,
- QS-Audits absolvieren,
- und dadurch für Bullen und Kalbinnen einen QS-Zuschlag erhalten.
Was passiert, wenn die Daten nicht vervollständigt werden?
Um weiterhin lieferfähig im QS-System zu bleiben, muss das QS-Antibiotikamonitoring eingehalten werden. Betriebe, die dies nicht erfüllen, müssen ihre Schlachtbullen und Kalbinnen ohne QS-Zuschlag vermarkten.
Was ist mit Schlachtkühen?
Durch die Schlachtkuhanerkennung bei QS erhalten Schlachtkühe im QM-Milch-System aktuell weiterhin einen QS-Zuschlag. Im QM-Standard nehmen Milcherzeuger am staatlichen Antibiotikamonitoring (HIT/TAM-Datenbank) nach dem Tierarzneimittelgesetz teil. Dabei muss ein Vergleich mit den jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlichten Kennzahlen erfolgen – gegebenenfalls ist ein Maßnahmenplan zu erstellen. Mehr dazu unter https://www.bayerischerbauernverband.de/aenderung-tierarzneimittelgesetz
Hat das Auswirkungen auf die Milchvermarktung?
Nein, auf die Vermarktung der Milch selbst hat das QS-Antibiotikamonitoring aktuell keine Auswirkung. Entscheidend bleibt hier weiterhin die QM-Zertifizierung.
Mittelfristig Antibiotikamonitoring auch für Plus-Programme Voraussetzung!
Allerdings ist zu beachten: In den Programmen QM+, QM++ und QM+++ wird die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring bereits seit einiger Zeit gefordert. Mittelfristig wird sie voraussichtlich auch dort zur Voraussetzung für die Lieferfähigkeit.
Müssen Tierärzte und Tierhalter Daten doppelt eingeben?
Nein. Der Datenaustausch kann vom QS-Antibiotikamonitoring für die HIT-Datenbank freigegeben werden, sodass keine doppelte Eingabe nötig ist.
Gibt es dabei etwas zu beachten?
Ja: Der Datenaustausch funktioniert nur in eine Richtung – von der QS-Antibiotikadatenbank zur HI-Tier-Datenbank. Eine Weiterleitung der Daten von der HI-Tier zur QS-Antibiotikadatenbank ist nicht möglich.
Weiterführend
- Alle Infos zu QM Milch unter www.qm-milch.de/
- Infos zum Staatlichen Antibiotikamonitoring unter https://www.bayerischerbauernverband.de/aenderung-tierarzneimittelgesetz (Hintergründe) bzw. unter https://www.bayerischerbauernverband.de/antibiotikamonitoring (aktuelle Hinweise)