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Sicher beim Datenschutz unterwegs

BBV Computerdienst mit neuem Service

20.06.2018 | Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit ein neues, einheitliches Datenschutzrecht. Der BBV unterstützt Betriebe dabei, ihre Webseiten sicher zu gestalten.

Der BBV Computerdienst bietet die Überprüfung und ggf. Ergänzung von Webseiten von BBV-Mitgliedern oder von bestimmten Organisationen an.

Diese technische Überprüfung ist der erste Schritt, um Abmahnanwälten keine Angriffsfläche zu bieten, weil die Datenschutzerklärung auf der Homepage nicht korrekt ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, bis zur Überprüfung/Umsetzung, dem sei die Abschaltung der Homepage empfohlen. Der BBV Computerdienst arbeitet mit Hochdruck die Anfragen ab.

 

Laden Sie hier den Flyer zum Angebot des BBV Computerdienstes herunter!