Steigerwald
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Waldgesetzentwurf untauglich!

Gutachten belegt: Geplante Neufassung des Bundeswaldgesetzes ist verfassungswidrig

26.01.2024 | Eine Verletzung der Grundrechte des Eigentums (Art. 12 GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sowie ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind das Kernergebnis der auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisierten Gutachter. Der Waldgesetzentwurf ist verfassungswidrig!

Das Rechtsgutachten bestätigt die Einschätzung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), wonach der zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) abgestimmte Gesetzentwurf mit seinen extrem detaillierten Regelungen und völlig unverhältnismäßigen neuen Strafvorschriften absolut inakzeptabel ist und deshalb vom Tisch gehört. Ohne grundlegende Überarbeitung werden der Aufbau klimastabiler Wälder, der dringend notwendige Klimaschutz und unsere Waldbauernfamilien gefährdet.

Am 17. Januar 2024 haben die Verbände AGDW – Die Waldeigentümer, Familienbetriebe Land und Forst sowie die Betriebsleiterkonferenz (BLK) der AGDW die Ergebnisse des Rechtsgutachtens der Kanzlei Dombert vorgestellt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene strikte Beschränkung der Baumartenwahl, die Abwertung der für die Waldbesitzererträge unverzichtbare Holzproduktion und die tiefgreifende Beschneidung waldbaulich-betrieblicher Freiheiten verletzen die Grundrechte des Eigentums und der Berufsfreiheit. Auch entsteht durch den Zwang zu mehr Arbeit mit der Motorsäge anstelle mit dem Harvester ein höheres Unfall- und Gesundheitsrisiko.

Die neu eingeführten Strafvorschriften schießen weit über das Ziel hinaus und verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Neben Geldstrafen, dem Einzug von „Tatmitteln“ (z.B. Forstschlepper) sind künftig auch Gefängnisstrafen vorgesehen. Für dermaßen weitreichende Eingriffe, Einschränkungen und Wertminderungen fehlt es gleichermaßen an einer gesicherten Wissensbasis sowie erst recht an dem Beleg, dass derartige Reglementierungen notwendig sind.

Die Bundesregierung überschreitet an mehreren Stellen des Gesetzes fintenreich ihre Kompetenzen. Besonders augenscheinlich wird dies, indem sie durch die Erklärung zentraler Regelungen zu „allgemeinen Grundsätzen“ des Naturschutzes verhindern will, dass die Bundesländer über die Abweichungsgesetzgebung eigene gesetzliche Regelungen treffen können.

Kurz: Der Gesetzentwurf ist handwerklich und inhaltlich fehlerhaft und käme in der Schule über die Note ungenügend nicht hinaus. Der Gesetzentwurf ist getragen von einem tiefen Misstrauen gegenüber unseren Waldbesitzerfamilien. Für den BBV völlig unverständlich, den viele amtliche Inventuren, z.B. die Bundeswaldinventur des BMEL oder der Statusbericht zur Biologischen Vielfalt des Bundesamts für Naturschutz belegen, dass unsere Waldbesitzerfamilien nachhaltig und verantwortungsvoll mit der Natur wirtschaften.

Das Rechtsgutachten finden Sie hier:
https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2024/01/Rechtsgutachten_verfassungsrechtliche-Pruefung-BWaldG-v.-15.01.2024_.pdf


Das sagt der BBV:

Der BBV verlangt wie seine Partnerverbände, dass die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf stoppt und grundlegend überarbeitet. Die verfassungsrechtlichen und fachlichen Defizite sind viel zu groß, der Entwurf deshalb inakzeptabel. Der Aufbau klimastabiler Wälder und der dauerhafte Erhalt der vielfältigen Leistungen der Wälder für Mensch, Klima und Natur können nur im Rahmen gesicherter Eigentumsrechte und Bewirtschaftungsfreiheit unserer 500 000 Waldbesitzerfamilien gelingen. Zukunftswald und Zukunftsforstwirtschaft gelingen nur mit unseren Waldbesitzerfamilien und mit nachhaltiger, innovativer Bioökonomie.