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Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie

Die EU-Kommission will deine Meinung dazu

08.05.2024 | Aktuell steht die EU-Nitratrichtlinie auf dem Prüfstand und soll überarbeitet werden. Unter anderem soll der Umgang mit aufbereitetem organischem Dünger weniger restriktiv gehandhabt werden.

Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einer Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie. Laut einem vorläufigen Änderungsentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass der Einsatz aufbereiteter organischer Dünger durch das EU-Recht weniger streng geregelt werden soll.

Dies könnte z.B. für aufbereiteten Stickstoff gelten, der aus separierter Gülle oder Gärresten gewonnen wird. Der so gewonnene Stickstoff soll unter bestimmten Voraussetzungen über die 170 Kg-Grenze hinaus zugelassen werden. Damit Soll erreicht werden, dass mehr Mineraldünger-Stickstoff ersetzt werden kann, die Kosten für Landwirte gesenkt werden können und eine geringere Abhängigkeit von internationalen Düngemittellieferungen erreicht wird.

 

Dabei handelt es sich bisher jedoch nur um einen Vorschlag, der erst von den Kommissaren angenommen werden muss. Die Kommission hat hierzu nun eine Konsultation gestartet, welche unter folgendem Link aufgerufen werden kann:

Frist für Rückmeldungen:  19 April 2024 - 17 Mai 2024 (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Um an der Konsultation teilzunehmen und Ire Meinung zu äußern, müssen Sie sich dort registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden. Die Rückmeldungen werden bei der Fertigstellung der Initiative berücksichtigt.

Eine Überarbeitung der Nitratrichtlinie ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes überfällig. Das Ziel von sauberen Grund- und Oberflächengewässern muss natürlich im Blick behalten werden, jedoch muss man regional deutlich flexiblere und praktikablere Regelungen finden. Darüber hinaus muss der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“, wie er in den zahlreichen erfolgreichen Gewässerschutzkooperationen bereits gelebt wird, gestärkt werden.

Im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sind Vorschläge zur Nutzung organischen Stickstoffs, über die 170 kg-Grenze hinaus, zu begrüßen. Die Wirksamkeit solcher Regelungen hängt aber stark von der Ausgestaltung der damit verbundenen Auflagen ab. Bürokratie und unpraktikable Regelungen dürfen hier nicht zum Bremsklotz werden.