Bauernpräsident Heidl zusammen mit Landwirtschaftsministerin Kaniber im Getreidefeld bei der Erntepressefahrt.
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Staatsministerin Kaniber mit BBV-Präsident Heidl auf der Erntepressefahrt 2019 des Bauernverbandes

Staatsministerin Kaniber muss bei „Entschleunigung in der Gesetzgebung“ liefern!

Bauernverband: Landwirte brauchen praxistaugliche Regeln und Ende der Gängelei

31.10.2019 | Landwirtschaftsministerin Kaniber hat bei der Demo der Landwirte in München eine Entschleunigung in der Gesetzgebung zugesagt und die Bundespolitik unter anderem beim Aktionsprogramm Insektenschutz deutlich kritisiert. Der BBV fordert sie auf, jetzt Taten folgen zu lassen – insbesondere bei folgenden Punkten…
  • Düngeverordnung und Rote Gebiete
    Die Überprüfung und Korrektur der bestehenden „Roten Gebiete“ muss jetzt erfolgen.
     
  • Düngeverordnung und Ausbringtechnik
    Rechtzeitig für das Jahr 2020 muss die Staatsregierung bereits einfache und praxistaugliche Verfahren als Ergänzung zur bodennahen Gülleausbringung geprüft und zugelassen haben.
     
  • Düngeverordnung und Verschärfungspläne
    Die Staatsregierung muss sich in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, dass in „Roten Gebieten“ die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle vor allem bei Zwischenfrüchten nach der Ernte der Hauptfrucht erhalten bleibt. Außerdem ist weiterhin eine gesonderte Betrachtung bei Grünland nötig!
     
  • Einführung von Alltagskompetenz und Lebensökonomie in allen Schularten
    Von gesellschaftlicher Bedeutung ist die Einführung des Schulfaches „Alltagskompetenz“, um bei der jungen Generation wieder vielfach verloren gegangene Grundlagen für die alltägliche Lebenskunde aufzubauen.
     
  • Gesellschaftsvertrag „Artenvielfalt“ überfällig
    Zur Ankündigung, aus dem Volksbegehren einen Gesellschaftsvertrag mit Beiträgen aller – Kommunen, Bürger, Kirchen, Unternehmen – zu mehr Artenvielfalt und Biodiversität, bedarf es verbindliche Schritte.
     
  • Mercosur-Abkommen – Nein zur Doppelmoral in der EU-Handelspolitik
    Das Mercosur-Abkommen ist so nicht akzeptabel! Während unsere Bauernfamilien unter immer höheren Anforderungen wirtschaften müssen, werden gleichzeitig Tür und Tor geöffnet für Drittlandsimporte, bei denen Standards keine Rolle spielen. Es geht nicht um Produkt-Standards, sondern um Umwelt-, Tier- und Klimaschutz. Die Staatsregierung muss sich klar positionieren.
     
  • „Aktionsprogramm Insektenschutz“: Stopp der Verbotsvorschläge von Klöckner und Schulze
    Bauern stehen zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaften und sorgsamen Einsatz von Nährstoffen sowie von Wirkstoffen zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen. Pauschale Verbote von Pflanzenschutz in Schutzgebieten gefährden die nachhaltige Landbewirtschaftung. Die Staatsregierung muss solche Pläne über den Koalitionsausschuss in Berlin stoppen und Regelungen für kooperativen Naturschutz im Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung sicherstellen.
     
  • Staatliche Offensive für regionale Lebensmittel – ökologisch oder konventionell erzeugt
    Die Vermarktung von regional erzeugten Produkten muss auf Basis der staatlichen Programme „Geprüfte Qualität“ und „Bayerisches Bio-Siegel“ gestärkt werden. Zum einen sind dafür Vorgaben für eine Besserstellung von zertifizierten Produkten in Ausschreibungen der Gemeinschaftsverpflegung erforderlich. Zudem sind weitere staatliche Maßnahmen der Absatzförderung nötig, wie etwa die Finanzierung von Personal bei den Lizenznehmern zur Verkaufsförderung entsprechender Erzeugnisse.
     
  • Umsetzung der angekündigten Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen
    Im Mai 2019 hat Ministerin Kaniber an alle Landwirte zum Volksbegehren „Artenvielfalt“ geschrieben und dabei Ausgleichszahlungen für den gesetzlichen Gewässerrandstreifen angekündigt. Die Grundlagen für die Ausgleichszahlungen müssen jetzt geschaffen und umgesetzt werden.
     
  • Praxistaugliche Umsetzung der Anlagenverordnung für Güllelager und Fahrsilos
    An den Landratsämtern müssen zügig Genehmigungen für geplante Bauvorhaben bei Güllelager und Fahrsilos erfolgen. Seitens der Staatsregierung bedarf es für die Umsetzung der Anlagenverordnung praxistaugliche und pragmatische Auslegungen für die Genehmigungsbehörden.
     
  • Revision des Ziels der Halbierung des Pflanzenschutzeinsatzes bis 2028
    Das im Rahmen des Maßnahmenpakets zum Volksbegehren „Artenvielfalt“ angestrebte Ziel, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2028 zu halbieren, ist zu revidieren, solange die Staatsregierung keine praxistauglichen und leistbaren Alternativen bereitstellt.
     
  • Wirksame Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern und Augenmaß beim Biotopverbund
    Der Verlust von Landwirtschaftsflächen muss noch in dieser Legislaturperiode halbiert werden und produktionsintegrierte Kompensation (PiK) Vorrang haben. Die zwei Prozentpunkte zusätzlich beim Biotopverbund dürfen nur optional umgesetzt werden, denn diese Maßnahmen hätten den Verlust von ca. 80.000 Hektar Nutzfläche zur Folge. Das entspricht 2.400 bayerischen Landwirtschaftsbetrieben.
     
  • Baurecht: Privilegierung für bäuerliche Familienbetriebe sicherstellen und Potenziale besser ausschöpfen
    Bei der baurechtlichen Privilegierung ist in Bezug auf bestehende Hofstellen und vorhandene, alternativ nutzbare Gebäude das Potenzial zum Flächensparen und für die Schaffung von Wohnraum besser auszuschöpfen. Vereinfacht werden müssen zum Beispiel Umnutzungen oder die Errichtung von Wohngebäuden auf bereits beanspruchten Flächen. Daneben müssen die Möglichkeiten zur Erweiterung gewahrt bleiben, die weiterhin von der Landwirtschaft als Erwerbsgrundlage leben wollen. Seitens der Bayerischen Staatsregierung braucht es deshalb erweiterte und angemessene Regelungen.
     
  • Umsetzung des Eigentumspakts
    Die Staatsregierung muss den im September 2018 vereinbarten Pakt mit den Grundeigentümern, Bauern und Waldbesitzern in den Ministerien und Verwaltungen verbindlich umsetzen, zum Beispiel:
    • Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“
    • Betonung des kooperativen Umwelt- und Naturschutzes
    • Umfassendere Information und Abstimmung mit Grundeigentümern
    • Bestmögliche Schonung von Landwirtschaftsflächen, vor allem auch durch innovative Kompensation – zum Beispiel: produktionsintegrierte Maßnahmen – anstelle von Flächenkauf.
       
  • Umsetzung des Waldpakts
    Die Staatsregierung muss den im Juli 2018 vereinbarten Pakt mit Grundeigentümern und Waldbesitzern ebenso in den Ministerien und Verwaltungen verbindlich umsetzen, zum Beispiel in Bezug auf:
    • Weiterentwicklung der multifunktionalen integrativen Forstwirtschaft auf der gesamten Fläche unter Wahrung der Eigentümerbelange
    • Unterstützung der Waldbesitzer beim klimagerechten Waldumbau
    • Bekenntnis zur 2008 verabschiedeten Biodiversitätsstrategie in Bayern
    • Verbesserung der Waldlebensgemeinschaften und der gesamten Kulturlandschaft über Anreize zum Erhalt und zur Verbesserung auf der gesamten Fläche im Privat- und Körperschaftswald.
       
  • Planungssicherheit bei der EU-Agrarpolitik über 2020 hinaus
    Die Unterstützung durch die Direktzahlungen und Finanzierung der 2. Säule der Agrarpolitik müssen auch für die Förderperiode bis 2027 gewährleistet werden. Vorschläge für eine Umschichtung der Direktzahlungen in die 2. Säule hätten schmerzhafte Kürzungen bei den Einkommen für Landwirte zur Folge. Die Bauern in Bayern brauchen stattdessen Verlässlichkeit.
     
  • Afrikanische Schweinepest
    Sofern die Afrikanische Schweinepest ausbricht, ist nicht nur Seuchenbekämpfung gefragt, sondern auch Wiederaufbau des Schweinemarktes. Hierfür ist Unterstützung bei der Verbraucherinformation sowie im Rahmen der EU-rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen Marketing nötig.
     
  • Neubewertung Blauzungenkrankheit
    Die Blauzungenkrankheit ist eine sehr ernstzunehmende Erkrankung, die sich sehr unterschiedlich zeigt. Der aktuelle Verlauf der Blauzungenkrankheit zeigt keinerlei Krankheitsbilder in den Beständen. Trotzdem entsteht durch die Restriktionen massiver wirtschaftlicher Schaden und in einzelnen Regionen ist auch der Tierschutz aufgrund der Restriktionen nicht mehr in jedem Fall zu gewährleisten. Deshalb ist eine Neubewertung des Umgangs mit dieser Art der Blauzungenkrankheit anzustoßen und es ist den Betrieben, die die Tiere nicht vermarkten können, Hilfestellung in dieser schwierigen Situation zu geben.
     
  • Umsetzung der Vorschriften zum Tiertransport
    Die Blockadehaltung bei der Zulassung von Transportfahrzeugen gemäß EU-Verordnung 1/2005 ist zu beenden. Die zuständige Behörde muss sicherzustellen, dass Tiere nur mit zugelassenen Fahrzeugen transportiert werden. Es ist nicht Aufgabe der Landratsämter, keinerlei Erlaubnisse mehr zu erteilen.

 

Forderungspapier: Politik muss liefern