Dorf in Bayern mit Rapsfeld
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Position: Landesentwicklungsprogramm

Land- und Forstwirtschaft stärken und Flächenentzug stoppen!

15.03.2013 | Das Landesentwicklungsprogramm setzt sich zum Ziel, in allen Gebieten Bayerns gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Das von Wirtschaftsminister Zeil vorgestellte Programm vernachlässigt jedoch die Land- und Forstwirtschaft. Daher hat das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes folgendes erklärt...

1. Land- und Forstwirtschaft als Motor des ländlichen Raums stärken
 
Der ökonomischen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Rückgrat und Motor des ländlichen Raums, als wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, wird so gut wie überhaupt nicht Rechnung getragen. In Bayern sind über 760.000 Erwerbstätige im Agribusiness beschäftigt. Dies entspricht elf Prozent aller Arbeitsplätze in Bayern. Die Land- und Forstwirtschaft sichert und schafft standortnahe Arbeitsplätze, fördert regionale Wirtschaftskreisläufe und bildet damit Perspektiven im ländlichen Raum. Um das auch in Zukunft zu erhalten, müssen die richtigen Rahmenbedingungen für die Bauernfamilien geschaffen werden.


 
2. Landwirtschaftliche Flächen schützen und erhalten
 
Damit die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähig sein kann, müssen landwirtschaftliche Nutzflächen geschont werden. In Bayern sind in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 8.500 Hektar pro Jahr verloren gegangen. Alle drei Tage verschwindet so die Fläche von zwei durchschnittlichen bayerischen Familienbetrieben. Das LEP sieht keine wirksamen Gegenmaßnahmen vor, auch wenn an einigen Stellen zum Flächensparen aufgerufen wird. Der Bayerische Bauernverband fordert die Aufnahme folgender Maßnahmen in den  Landesentwicklungsplan:

  • Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen in besonderer Weise geschützt werden. Vor allem Flächen mit hervorragenden Böden und überdurchschnittlichen Erträgen müssen als landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete oder gar als Vorranggebiete ins Planungsrecht aufgenommen werden.
  • Im Katalog der Ziele und Grundsätze des LEP müssen planerische Maßgaben und Instrumente aufgenommen werden, um landwirtschaftliche Flächen zu schützen und zu erhalten. 
  • Flächenmanagement muss verbindlich für alle Kommunen vorgeschrieben werden und als Grundlage der kommunalen Bauleitplanung dienen.
  • Außerdem muss ein Begründungszwang ins LEP aufgenommen werden. Nur so kann die Innenentwicklung tatsächlich Vorrang vor einer weiteren Inanspruchnahme des Außenbereichs haben.
  • Das Anbindegebot besagt, dass neue Gewerbegebiete o. ä. an bestehende Siedlungen anzugliedern sind. Es vermeidet eine weitere Zersiedelung der Landschaft und darf nicht gelockert oder gar aufgehoben werden.
  • Flächen, die der landwirtschaftlichen Nutzung zeitweise zum Rohstoffabbau entzogen wurden, müssen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden dürfen.
  • In Bayern gibt es über 4.000 ausgewiesene Wasserschutzgebiete. Deshalb ist für die Wasserwirtschaft kein zusätzlicher planungsrechtlicher Schutz durch Vorrang- und Vorbehaltgebiete im LEP notwendig. Eine absolute Vorrangstellung der Wasserwirtschaft gegenüber allen anderen Belangen lehnt der Bayerische Bauernverband entschieden ab.

 

3. Flächenbewirtschaftung nicht planerisch festlegen

Die Land- und Forstwirtschaft trägt wesentlich zum Erhalt und der Pflege der bayerischen Kulturlandschaft bei. Der Erhalt von besonderen Wirtschaftsformen wie z. B. der Berglandwirtschaft, von standortbedingtem Grünland oder von Wäldern mit besonderer Bedeutung kann jedoch nur gelingen, wenn künftig ausreichend Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen. Dafür sind entsprechende Rahmenbedingungen über kooperative Ansätze und Förderprogramme zu schaffen, um insbesondere auch wirtschaftlich uninteressante Flächen zu pflegen. Planerische und ordnungsrechtliche Festlegungen zur Flächenbewirtschaftung lehnen wir ab. Neue Bewirtschaftungseinschränkungen würden die Leistungsbereitschaft innerhalb der Landwirtschaft bedrohen.

 

4. Dezentrale Energiespeicher vorantreiben
 
Der Bayerische Bauernverband bekennt sich zu den Zielen der Energiewende. Die bayerischen
Land- und Forstwirte haben stark in erneuerbare Energien investiert und erzeugen schon heute einen beachtlichen Anteil der Bioenergie. Darüber hinaus sind viele Bauernfamilien und Grundstückseigentümer mit ihren Photovoltaikanlagen auch Stromproduzenten.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiepolitik ist ein Ausbau der Netze in gewissem Umfang notwendig. Darüber hinaus muss jedoch der Einsatz von dezentralen Speichertechnologien vorangetrieben werden, um den Transportbedarf von Strom und somit den Netzausbau auf das Notwendigste zu beschränken.

 

5. Eigentümerrechte beim Netzausbau berücksichtigen
 
Für den Netzausbau ist die gesellschaftliche Akzeptanz notwendig, auch die landwirtschaftlichen
Interessen dürfen nicht außen vor bleiben. Grundstückseigentümer sowie Land- und Forstwirte
sind vom Netzausbau direkt in ihrem Eigentum betroffen. Nach Auffassung des BBV ist es deshalb zwingend notwendig, dass ihre Anliegen insbesondere in folgenden drei Bereichen aufgegriffen und berücksichtigt werden:

  1. Bei der Planung von neuen Leitungstrassen muss stärker auf den Erhalt produktiver landwirtschaftlicher Flächen und Betriebsstrukturen geachtet werden.
  2. Die Ausgleichsregelungen für Eingriffe in die Natur und in das Landschaftsbild beim Bau von Höchstspannungsleitungen müssen geändert werden. Hierfür dürfen nicht zusätzlich land- und forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden.
  3. Für die Inanspruchnahme von Flächen für Stromtrassen und Energieleitungstrassen muss zusätzlich eine wiederkehrende Nutzungsvergütungen eingeführt werden.

 
6. Breitband ausbauen und Daseinsvorsorge sichern
 
Insbesondere die Bauernfamilien, die durch ihre Arbeit an Grund und Boden gebunden sind, brauchen eine funktionierende, flächendeckende Infrastruktur und eine gute öffentliche Daseinsvorsorge. Auch hier sind die Aussagen im Entwurf des LEP viel zu vage und unkonkret.

Zu den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen gehört insbesondere eine flächendeckende Breitbandversorgung. Auch eine gute Anbindung an die großen Verkehrsachsen ist nicht nur für die wirtschaftliche Vernetzung der Regionen wichtig. Schulen, Banken, Krankenhäuser oder Einkaufsmöglichkeiten müssen für die Menschen im ländlichen Raum gut erreichbar sein. Auch die Nahversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Post- und Bankdienstleistungen muss gesichert sein.

Für Familien sind wohnortnahe Kinderbetreuungsangebote und gut erreichbare Schulen notwendig. Auch außerschulische Bildungsmöglichkeiten im ländlichen Raum sind für Bleibeperspektiven wichtig. Bildungspartner wie z. B. die Landvolkshochschulen und die Landjugendverbände müssen hierfür gestärkt werden.

Ältere Menschen brauchen ein gutes Netz an ambulanten Sozial- und Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen. Eine Schlüsselrolle spielt auch eine gute medizinische Versorgung. Hier sind von der Politik Maßnahmen fortzusetzen, die die Weiterführung und Eröffnung von neuen Arztpraxen auf dem Land sichern.