Flächenverbrauch in Bayern: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind bedroht.
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Position: Bewährte Vereinfachung für bäuerliche Familienbetriebe erhalten!

Das BBV-Präsidiums positioniert sich zur Umsatzsteuerpauschalierung

19.03.2018 | Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat sich heute mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) befasst.

Die EU-Kommission vertritt die Meinung, dass die Pauschalregelung nicht für alle landwirtschaftlichen Erzeuger standardmäßig zulässig sei und dass die Umsatzsteuerpauschale von zurzeit 10,7 Prozent für landwirtschaftliche Umsätze zu einer strukturellen Überkompensierung führe. Sie hat daher die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten zum System der deutschen Umsatzsteuerpauschalierung Stellung zu nehmen.

Die Umsatzsteuerpauschalierung wird von zwei Dritteln der deutschen Bauern angewandt. Gerade für die bayerischen Familienbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, die für 830.000 Arbeitsplätze in Bayern stehen, hat diese steuerliche Vereinfachung eine große Bedeutung.

Entgegen der Meinung der EU-Kommission ist der umfassende Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung zwingend erforderlich. Denn anders als der gewerbliche Bereich wird die Land- und Forstwirtschaft sehr stark durch die von der Jahreszeit abhängige Produktion, durch die Witterung sowie durch volatile Agrarmärkte beeinflusst. Dem wird zwar bei der Ertragsteuer durch das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr in gewisser Weise Rechnung getragen. Dies führt aber dazu, dass die Anwendung der Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer, die auf das Kalenderjahr abstellt, zu einem unvertretbaren zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Betriebe führen würde.

Völlig unverständlich ist außerdem, wenn die EU-Kommission die Höhe der Vorsteuerpauschale von 10,7 Prozent in Frage stellt und sich dabei lediglich auf Erhebungen des Bundesrechnungshofs beruft. Denn das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium schon mehrfach in überzeugender Weise dargelegt, dass die Höhe der Vorsteuerpauschale auch weiterhin gerechtfertigt ist. Warum den Berechnungen der Fachministerien nicht gefolgt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich weiterhin für den Erhalt der Pauschalregelung, so wie sie sich seit vielen Jahren als wirksame Vereinfachung und bürokratische Entlastung im Steuerrecht bewährt hat, einzusetzen. Die Bayerische Staatsregierung und alle bayerischen Parlamentarier werden gebeten, diese Initiative aufgrund ihrer strukturpolitischen Bedeutung für die bäuerlich geprägte Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen.