Heuernte auf Grünland in Bayern
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Mit den Änderungen an der Omnibus-Verordnung gibt es auch Teilverbesserungen bei der Dauergrünland-Definition

"Omnibus" kann losrollen

EU-Parlament ändert Verordnung

14.12.2017 | Mehrfachantragstellern könnte schon 2018 die komplizierte Prozedur erspart bleibt, die zwei Seiten zum „aktiven Betriebsinhaber“ auszufüllen...

Dies ist nicht zuletzt den bayerischen Europaabgeordneten zu verdanken, die sich für diese Änderung der „Omnibus-Verordnung“ eingesetzt haben. Diese Änderungen sind am Dienstag im EU-Parlament verabschiedet worden. „Der Bund muss nun schnellstens dafür Sorge tragen, dass die Prüfung zum aktiven Landwirt schon 2018 ersatzlos gestrichen wird“, fordert BBV-Präsident Heidl, „das wäre eine spürbare Erleichterung für die Antragsteller.“

Eine Teilverbesserung bringt die Omnibus-Verordnung bei der Dauergrünland-Definition. So bleiben langjährige Ackerfutterflächen Ackerland, wenn sie nach fünf Jahren gepflügt und mit anderen Ackerfutterpflanzen bestellt werden. Leider ist die Pflugfurche dazwischen allerdings zwingende Voraussetzung, damit kein Dauergrünland entsteht. Eine begrüßenswerte neue Variante gibt es bei den ökologischen Vorrangflächen – die „Brache als Bienenweide“ mit einem Anrechnungsfaktor von 1,5.